"Wir beobachten die Frage, ob die Anklage in Rechtskraft erwächst, sehr genau. Sollte es dazu kommen, wird sich der Personalsenat mit der neuen Sachlage befassen und tätig werden", sagte Tschugguel. Für "Notmaßnahmen" wie eine vorläufige Suspendierung bestünde kein Anlass, für die betroffene Kollegin gelte selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Es sei aber auch, "das Bild nach außen" zu berücksichtigen, räumte der Gerichtspräsident ein, der im Hinblick darauf "mit einer wahrscheinlich kontroversen Personalsenatssitzung" rechnet.
Denkbar wäre, dass die Richterin bis zur Klärung der gegen sie erhobenen Vorwürfe von der Verhandlungstätigkeit abgezogen wird. Eine andere Variante wäre, sie im Rahmen der Geschäftsverteilung bestimmte Delikte wie Missbrauch der Amtsgewalt nicht mehr verhandeln zu lassen. Erst in der Vorwoche war die selbst unter derartigem Verdacht stehende Richterin als Beisitzerin in einem Senat gesessen, der sich just mit einem solchen Fall auseinanderzusetzen hatte.
Ob die Vorgangsweise der Richterin disziplinäre Konsequenzen nach sich zieht, muss das Oberlandesgericht Graz entscheiden, wo seit längerem ein Disziplinarverfahren anhängig ist. Mittlerweile werden innerhalb der Justiz Stimmen laut, die dafür eintreten, dass auch das Strafverfahren, das zunächst aus Befangenheitsgründen von Korneuburg nach Wien delegiert worden war, an Graz abgetreten und damit außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichts Wien geführt wird. Grund: Der designierte Wiener OLG-Präsident Anton Sumerauer hatte in der Vorwoche in Bezug auf den konkreten Fall auf APA-Anfrage erklärt, "die Wahrscheinlichkeit, dass etwas anderes rauskommt als ein Freispruch", sei "sehr unwahrscheinlich", sollte es "überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommen."