Schwerin - In Schwerin ist ein fünf Jahre altes Mädchen offenbar an Unterernährung gestorben. Kurz vor ihrem Tod hat die fünfjährige Lea-Sophie angeblich nur noch sieben Kilogramm gewogen, berichtet die "Schweriner Volkszeitung" unter Berufung auf Mediziner des Klinikums. Ein fünfjähriges Mädchen sollte normalerweise zwischen 15 und 20 Kilogramm wiegen. Eine Obduktion der Leiche soll die genaue Todesursache klären. Die 23-jährige Mutter und der 26 Jahre alte Vater wurden wegen dringenden Tatverdachts der Tötung durch Unterlassung vorläufig festgenommen.

Schock für Ärzte

"Ich bin erschrocken, dass es so etwas geben kann", erklärte ein Klinik-Sprecher über den Zustand des Kindes. Bei der Aufnahme im Krankenhaus hatte das Mädchen erhebliche Unterernährung, starken Flüssigkeitsverlust und Rötungen am Hals aufgewiesen. Eine Ärztin berichtete von Hungerödemen und offenen Wunden am Körper des Mädchens, die Haare seien büschelweise ausgefallen. Das Mädchen müsse zudem tagelang in seinen Fäkalien gelegen haben.

Bewohner des Hauses, in dem das Kind mit seinen Eltern gelebt hatte, reagierten ebenso schockiert. Im NDR-Radio erklärte ein Anwohner, er sei entsetzt und hätte so etwas nicht für möglich gehalten.

Zwei Kinder und Haustiere

Das Paar lebte mit der fünfjährigen Tochter und ihrem zwei Monate alten Sohn in einer in der Plattenbausiedlung. Nach Informationen des NDR lebten im Haushalt auch noch zwei Hunde und mehrere Katzen. Der Vater hat am Dienstagabend einen Notarzt alarmiert, der das offenbar völlig ausgehungerte Mädchen sofort ins Krankenhaus brachte. Dort starb es jedoch kurz nach der Einlieferung.

Familie war dem Jugendamt bekannt

Die Stadt Schwerin teilte mit, die Familie sei dem Jugendamt bekannt gewesen. Die Sozialarbeiter hätten in dem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften gehandelt. Der NDR berichtete hingegen von Hinweisen, dass das Jugendamt über eine mögliche Vernachlässigung in der Familie informiert war. Der Vermieter erklärte, das Jugendamt habe sich vor etwa zwei Wochen an ihn gewandt, um einem entsprechenden anonymen Hinweis aus dem Haus nachzugehen. (APA)