Wien – Der Protest einzelner ÖVP-Politiker scheint nun doch Wirkung zu zeigen: Die Vermögensgrenze zur Förderung der Betreuung Pflegebedürftiger daheim dürfte zwar nicht – wie gefordert – abgeschafft, aber zumindest auf 7.000 Euro angehoben werden. Laut Informationen aus Regierungs- und Länderkreisen soll die Regelung am Freitag in der neuen Richtlinie fixiert werden, die Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) erlassen muss, weil die alte mit Jahresende ausläuft.

Derzeit liegt die Grenze noch bei 5.000 Euro: Betroffene müssen erst ihr Vermögen, das diese Summe übersteigt, ausgeben, ehe sie in den Genuss der Förderung für 24-Stunden-Pflege kommen. Diese beträgt bei selbständigen Pflegern 225 Euro, bei unselbständigen 800 Euro.

Bereits bei der Grundsatzeinigung war die von Buchinger gewünschte Vermögensgrenze von 5.000 Euro gelockert worden – den Ländern wurde überlassen, auch kulantere Regelungen einzuführen. Dieses Recht werden Niederösterreich und Vorarlberg nun auch trotz der Anhebung um 2.000 Euro nützen: Beide Bundesländer wollen überhaupt keine Grenzen einziehen.

SP-Nein zur Amnestie

Hart bleibt die SPÖ hingegen beim Thema Pflegeamnestie. Vertreter der roten und schwarzen Pensionistenverbände haben am Donnerstag beim Sozialausschuss des Nationalrates ihre Argumente für eine Verlängerung der Straffreiheit für illegale Pflegekräfte und deren Arbeitgeber vorgetragen. SPÖ-Ausschuss-Vorsitzende Renate Csörgits hält jedoch die Parteilinie: "Ich sehe keinen Grund für eine weitere Verlängerung der Pflege-Amnestie". Für Andreas Khol, Obmann des ÖVP-Seniorenbundes, ist die Absage der SPÖ „bedauerlich“. Kritik an der ablehnenden Haltung der Kanzlerpartei kommt auch vom schwarzen Sozialsprecher Werner Amon: Die Informationspolitik von SP-Sozialminister Erwin Buchinger sei "nicht ausreichend, um die Verunsicherung der Betroffenen zu beenden". (APA, red/DER STANDARD, Printausgabe, 23.11.2007)