Wien - Zu einer Einigung ist es am Donnerstag bei den Regierungsparteien in Sachen Tierschutzgesetz gekommen. Ab 1.Jänner 2012 wird die Haltung von Kaninchen zur Fleischproduktion in Käfiganlagen verboten. Die Novelle wird am Freitag den Gesundheitsausschuss passieren und kommt im Dezember ins Plenum. Mit dem neuen Gesetz soll auch Tierhändlern, die Hundewelpen und andere Vierbeiner aus dem "Kofferraum" heraus verkaufen, ein Riegel vorgeschoben werden, erklärte ÖVP- und SPÖ- Tierschutzsprecher Franz Eßl und Dietmar Keck. SP- Stadträtin Sandra Frauenberger verlangt weiterreichendere Maßnahmen.

Kein Tierverkauf auf öffentlichen Plätzen

Die Novelle verbietet sowohl den Handel als auch das Feilbieten von Tieren in öffentlich zugänglichen Räumen mit Ausnahme von genehmigten Messen und Versteigerungen. Dafür dürfen künftig wieder in ausgewählten Zoofachhandlungen Hunde und Katzen verkauft werden. Diese Händler müssen aber einen Betreuungstierarzt nennen, der für die Gesundheit der Tiere, die richtigen Dokumente und deren tierschutzkonforme Haltung gegenüber der Behörde verantwortlich zeichnet. Die Novelle sieht auch vor, dass Züchter und Tierhändler vor dem Verkauf von Hunden und Katzen ein dokumentiertes Beratungsgespräch führen müssen

Verpflichtende Chippflicht

Die neue Regelung sieht außerdem eine verpflichtende Kennzeichnung ("Chippflicht") von Hunden vor. Ziel ist nun der Aufbau einer österreichweiten Datenbank für Hunde, in der bestehende Anbieter, Zuchtverbände oder Tierärzte als behördlich anerkannte Meldestellen ihre Serviceleistungen anbieten können.

Die Novelle sieht eine genaue Definition der Qualzucht vor. Die züchterischen Freiheiten sollen im Sinne des Tierschutzes eingeschränkt werden. Elektrisierende Dressurgeräte werden ebenso verboten.

Kritik aus Wien Die zuständige SP- Stadträtin Sandra Frauenberger begrüßte zwar das Aus für die Käfighaltung von Kaninchen zur Fleischproduktion - verlangte jedoch weiterreichende Maßnahmen. "Kaninchen waren bisher schon die Stiefkinder im Tierschutzgesetz. Das Verbot der Voll-Drahtgitterbödenkäfige ist zwar zu begrüßen, aber sowohl vom Handel aber auch von der Mehrheit der Konsumenten wird zu Recht ein genereller Ausstieg aus der Käfighaltung von Kaninchen gefordert", so Frauenberger in einer Aussendung. Haltung von Heimkaninchen Ihrer Ansicht nach solle eine Verordnungsermächtigung vorgesehen werden, die es dem Ministerium ermöglicht, eine tiergerechte Haltung von Mastkaninchen auch mit entsprechenden Rückzugsmöglichkeiten und Beschäftigungsmaterialien festzulegen. Gleichzeitig sollte, so die Tierschutzstadträtin, auch die Haltung von Heimtierkaninchen geregelt werden, für deren Haltung es bisher überhaupt keine Mindestanforderung gebe. Kritisch sieht die Wiener Tierschutzstadträtin laut eigenen Angaben die nun vorgesehene Übergangsbestimmung, wonach bis 2018 weiterhin mit Tierrassen, bei denen Qualzuchtmerkmale auftreten, gezüchtet werden darf. Das sei jedenfalls ein Rückschritt gegenüber geltenden Bestimmungen, erklärte sie. (APA)