Die seit langem geplante Neuregelung der Telefon-Grundgebührenbefreiung soll ab 2001 kommen. Der Entwurf soll bis Ende August fertig sein und Anfang September in Begutachtung gehen, bestätigte die Telekom-Verantwortliche im Infrastrukturministerium, Gundel Perschler-Herz, am Montag. Wie bisher sollen 300.000 Mindestrentner, Sozialhilfe-Empfänger und Arbeitslose in den Genuss der Regelung kommen. Neu ist die Ausweitung der Regelung auf Handynetzbetreiber und alternative Telefon-Anbieter. Ob der Bund die Schulden bei der TA begleichen wird, wird im Zuge der Budgetverhandlungen entschieden" Die Begünstigten erhielten bisher nur bei der Telekom Austria (TA) die Befreiung der Grundgebühr und eine Stunde Gesprächsguthaben, was dem Bund jährlich rund 900 Mill. S (65 Mill. Euro) kostete. Da in den letzten Jahren nur 500 Mill. S dafür budgetiert waren, schuldet der Bund der TA nun 544 Mill. S für 1998 und 1999. Heuer sollen nochmals 400 S dazukommen. "Ob der Bund die Schulden bei der TA begleichen wird, wird im Zuge der Budgetverhandlungen entschieden", bemerkte Perschler-Herz. Künftig will der Bund ebenfalls 500 Mill. S für die Befreiung zur Verfügung stellen, die Kosten sollen aber durch billigere Angebote der Mobilfunkbetreiber und alternativen Telefon-Anbieter, die auf freiwilliger Basis mitmachen können, ebenfalls auf diesem Betrag reduziert werden. Bisher entfielen auf jeden Begünstigten 250 S, dividiert man die 500 Mill. S durch die 300.000 Empfänger, stehen für jeden Befreiten künftig monatlich nur mehr rund 139 S bereit. "Wie wir das bewerkstelligen, wird Verhandlungssache mit den Unternehmen sein", betonte Perschler-Herz. Die Leistung werde aber dieselben bleiben. Gang und gäbe "Auch der Bund soll von der Liberalisierung des Telefonmarktes profitieren", stellte Perschler-Herz fest. Grundgebühren von rund 100 S seien auf dem freien Telefon-Markt bereits seit längerem gang und gäbe. "Die Begünstigten sind zwar nicht die Vieltelefonierer schlechthin, dafür wächst aber der Kundenstock", umschreibt Herz die Vorteile für die Telefon-Anbieter. Komplizierter als für die Mobilfunkbetreiber ist eine Beteiligung für die alternativen Telefonbetreiber, bei denen Kunden noch einen TA-Anschluss benötigen.(red/APA)