Wien/Graz - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag im sogenannten Grazer Babymord-Verfahren den Schuldspruch über den Ost-steirer Johannes G. im Wesentlichen bestätigt. G. war im vergangenen April im zweiten Rechtsgang als Beitragstäter zu dreifachem Mord zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Aus formalen Gründen wurden dem 40-Jährigen drei Monate seiner Strafe erlassen, so dass er mit nunmehr rechtskräftigem Urteil 14 Jahre und neun Monate abzusitzen hat.
Die bei der Berufungsverhandlung anwesende Mutter des Mannes erlitt nach der Verkündung des Urteils einen psychischen Zusammenbruch. "Er ist unschuldig! Sieht das keiner, er ist unschuldig!", rief die gebrochene Frau unter Tränen im Justizpalast.
Gertraud A., die Lebensgefährtin des Mannes, verbüßt bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe weil sie - so das rechtskräftige Urteil - vier Kinder jeweils unmittelbar nach der Geburt getötet und in einer Tiefkühltruhe versteckt beziehungsweise in Betonkübel einbetoniert hatte. Johannes G. hatte stets beteuert, weder von den Schwangerschaften noch den Geburten etwas mitbekommen und sich an den Tötungs- und Beseitigungshandlungen nicht beteiligt zu haben.
Der Berufungssenat wies nun sämtliche von Verteidiger Gerhard Ruhri vorgebrachten Einwände gegen das Ersturteil - unter anderem eine angeblich falsch zusammengesetzte Geschworenenbank und eine nicht gegebene Öffentlichkeit während der Urteilsverkündung im Grazer Landesgericht - als unbegründet zurück. Der Angeklagte sei vielmehr vom Erstgericht "schuld- und tatangemessen" bestraft worden, sagte die vorsitzende Richterin Helge Schmucker.
Vorstrafe abgezogen
Allerdings hatte die erste Instanz bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt, dass der Mann 2005 nach einer Krida zu drei Monaten bedingt verurteilt worden war, was in die Urteilsfindung mit einfließen hätte müssen. Der Oberste Gerichtshof brachte daher diese Vorstrafe zugunsten des Angeklagten in Abzug, so dass er nun 14 Jahre und neun Monate abzusitzen hat. (APA)