Für die Vorgangsweise bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung sollen mit Experten, Behörden- und Ländervertretern Standards erarbeitet werden. Das sagte Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky am Donnerstagabend in einer ORF-Diskussion ("Runder Tisch") zum Fall des 17 Monate alten Luca, der vermutlich nach Misshandlungen am 3. November in einem Wiener Krankenhaus gestorben war.

Diese Standards könnten in die geplante große Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz einfließen, die im Sommer 2008 in die Begutachtung gehen soll, so Kdolsky. Die ärztliche Behandlung sei standardisiert, es gehe um die "Kette danach", sprach sich Arnold Pollak, Leiter der Kinderklinik am AKH Wien, für eine Beleuchtung des Systems aus. Laufende Kontrollen der Auflagen der Jugendwohlfahrt seien notwendig. "Wieder mehr Sozialarbeiter in den Spitälern" forderte Kinderpsychiater Ernst Berger. Deren Präsenz in den Krankenhäusern sei auf Grund knapper Ressourcen nach und nach zurückgegangen.

Ärztliche Beurteilung maßgeblich

Der Tiroler Soziallandesrat Hannes Gschwentner und der Mödlinger Bezirkshauptmann Hannes Nistl betonten, dass den Behörden die heute vom ORF gezeigten, vermutlich aus dem niederösterreichischen Spital stammenden Fotos des kleinen Buben nicht bekannt waren und auch in anderen Fällen keine Fotos der Krankengeschichte übermittelt würden. Maßgeblich für die Jugendwohlfahrt bei Misshandlungsverdacht sei die ärztliche Beurteilung der Verletzungen. Eine offene Frage waren für Gschwentner die unterschiedlichen Befundungen der Spitäler in Mödling und Innsbruck, wohin Luca im Juli - laut Nistl ordnungsgemäß - zur weiteren Behandlung überstellt wurde.

Der Schuldige am tragischen Tod des kleinen Buben sei der Verdächtige, betonte Kdolsky, dass die Ärzte ihre Meldepflicht erfüllten und die Behörden auch handelten. Die Entscheidung, das Kind bei der Mutter zu lassen, sei unter der Auflage der räumlichen Trennung von ihrem Freund erfolgt.

Einfluss auf Novelle des Jugendwohlfahrtsgesetzes Der Fall Luca wird sich auf geplante Änderungen im Jugendwohlfahrtsgesetz auswirken, so Andrea Kdolsky. Anlässlich dieses "sehr tragischen" Ereignisses, das ernst genommen werden müsse, werde es im ersten Halbjahr 2008 eine große Novelle geben, sagte die Politikerin am Freitag am Rande des Gesundheitsausschusses im Parlament. Die Richtlinien seien seit zehn Jahren nicht novelliert worden, betonte Kdolsky. Ein Gesetzesentwurf, der bis Sommer 2008 erarbeitet werde, soll Vorgehensweisen und andere Tätigkeiten der Jugendwohlfahrt neu regeln. Dabei würden viele Dinge, die auch den Fall Luca betreffen, einfließen.

Das neue Jugendwohlfahrtsgesetz werde gemeinsam mit dem Koalitionspartner, der Opposition aber auch NGOs und Jugendlichen erarbeitet, kündete Kdolsky an. Im Jänner soll eine erste Auftaktveranstaltung zur Novellierung stattfinden.

Bezug nahm die Gesundheitsministerin auch auf Änderungen im Jugendschutzgesetz, an denen bereits seit knapp einem Jahr gefeilt wird. Mit einem Zehn-Punkteprogramm werde derzeit Schritt für Schritt eine Harmonisierung der unterschiedlichen Bundesländerregelungen erarbeitet, um so schlussendlich den Weg für eine bundesweite Regelung zu ebnen, erklärte die Ministerin. "Der Fall Luca habe nichts mit dem Jugendschutzgesetz zu tun", betonte sie gleichzeitig. Wie lange der Angleichungs-Prozess noch andauern soll, darauf wollte sich die Ministerin nicht festlegen. (APA)