Neue Richtlinie ist nötig
Die neue Richtlinie ist nötig, da die alte per Jahresende ausläuft - die neue gilt unbefristet. Erlassen wird sie nach der Anhörung im Bundesbehindertenbeirat am 28. November.
Betroffene können Fördergelder beanspruchen, wenn sie ihr Vermögen bis auf 7.000 Euro verwerten - bisher war im Fördermodell eine Grenze von 5.000 Euro vorgesehen. Den Ländern steht laut 15a-Vereinbarung offen, die Vermögensgrenze höher anzusetzen. Dem Vernehmen nach dürfte in Niederösterreich und Vorarlberg die Grenze komplett fallen, in den übrigen Bundesländern wird aller Voraussicht nach die 7.000 Euro Grenze kommen.
Opposition ist sich über Ablehnung einig
Den Oppositionsparteien geht die Anhebung der Vermögensgrenze auf 7.000 Euro bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger zu wenig weit. Grün, Blau und Orange forderten am Freitag die komplette Abschaffung der Vermögensgrenze. Keine Reaktion gab es vorerst vom Koalitionspartner ÖVP.
Die Grüne Seniorensprecherin Sabine Mandak will die Grenzen nicht nur bei der Betreuung daheim sondern auch bei der stationäre Pflege abschaffen. "Die Pflege ist kein individuelles Risiko, dass jeder selbst zu tragen hat, sondern so wie die Gesundheit ein soziales Risiko für das auch der Staat die Kosten übernehmen sollte", so Mandak in einer Aussendung.
Buchinger im Kritik-Kreuzfeuer
FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer bezeichnete die neue Richtlinie als unzureichend. Er verwies darauf, dass es etwa auch beim Pflegegeld keine Einkommens- oder Vermögensgrenze gebe.
Einen Wegfall der Grenze will das BZÖ. Sozialsprecherin Ursula Haubner verwies auf einen entsprechenden orangen Antrag im gestrigen Sozialausschuss. Die nun vorliegende Regelung sei eine "kalte Enteignung", Buchinger sollte stattdessen eine bundeseinheitliche Regelung - nämlich die Abschaffung - ins Auge fassen, hieß es.