In dem WTO-Urteil wurden vor allem Importverbote für bestimmte gentechnisch veränderte Organismen (GVO), wie sie unter anderem in Österreich für die beiden Maissorten MON810 des US-Riesen Monsanto und T-25 von Bayer bestehen, für unzulässig erklärt. Die EU-Kommission hat nun bereits mehrmals versucht, diese Verbote aufzuheben, ist allerdings am Widerstand der Mitgliedstaaten gescheitert.
Ende Oktober zeichnete sich eine Teilaufhebung des Verbots ab. Damit wäre die Einfuhr von Produkten, die MON810 Maissorten enthalten, zwar erlaubt, der Anbau aber weiter verboten. MON 810 ist derzeit die einzige Genmaissorte, die in der EU größerräumig angebaut wird.
Streit über weitere Zulassungen
Die Entscheidung über die Aufhebung liegt nun bei der EU-Kommission. Dem Vernehmen nach ist jedoch mittlerweile ein interner Streit über die Frage weiterer Gen-Zulassungen entbrannt, der das österreichische Import- und vor allem auch das Anbauverbot für MON810 betreffen könnte.
Der aus Griechenland stammende Umweltkommissar Stavros Dimas will wie berichtet sich gegen die Zulassung von zwei neuen Genmais-Sorten Bt11 des Schweizer Konzerns Syngenta und 1507 von Pioneer zum Anbau in der EU aussprechen, weil das Risiko zu groß sei. Diese Ansicht wird aber nur von wenigen anderen Kommissaren geteilt, ebenso wenig wie seine Bedenken gegen die Zulassung einer besonders stärkehältigen Genkartoffel.
Spätestens bis 9. Jänner
Schlimmstenfalls könnte es sogar zu einer der seltenen Mehrheitsentscheidungen in der Kommission kommen, heißt es in informierten Kreisen. Spätestens bis 9. Jänner müssten jedenfalls eine Reihe von Entscheidungen getroffen sein, um nicht "Komplikationen" mit der WTO zu riskieren.