Generell sollen die neuen Richtlinien am 1. Jänner 2008 in Kraft treten. Laut SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck, sei man damit weltweit das erste Land mit einem derartigen Verbot. Wichtige Neuerungen betreffen laut dem Politiker unter anderem auch den illegalen Tierhandel sowie Qualzüchtungen. Gemeint seien damit beispielsweise unnatürliche körperliche Merkmale, die Schmerzen verursachen. Bestimmte Veränderungen, wie zu kurz gezüchtete Nasen, müssten in den kommenden zehn Jahren rückgezüchtet werden.
Verkauf im Internet verboten
Um dem illegalen Tierhandel einen Riegel vorzuschieben wurde der nicht genehmigte Verkauf an öffentlichen Plätzen sowie im Internet verboten. Der Handel mit Katzen und Hunden im Zoofachgeschäft wird hingegen wieder erlaubt. Laut Keck allerdings unter strengen Auflagen wie der Aufsicht durch einen Betreuungsarzt. Neu ist auch die verpflichtende Kennzeichnung für Hunde, kurz "Chippflicht", die ab 31. Dezember 2009 in Kraft treten soll.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner habe man ein "gemeinsames Ganzes" geschaffen, das Österreich einen Schritt nach vorne gebracht habe, betonte Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky am Freitag am Rande des Gesundheitsausschuss im Parlament. Mit Experten wurden wesentliche Eckpunkte im neuen Tierschutzgesetz erarbeitet, das nun mehr Sicherheit geben würden.
Proteste gegen die Novelle gab es am Freitag vor dem Parlament. Tierschützer machten in Kaninchenkostümen und in einem überdimensionalen Käfig auf die ihrer Meinung nach unzureichenden Maßnahmen aufmerksam: Die Pelzzucht sei vom Käfig-Verbot für Kaninchen ausgeschlossen, die Übergangsfristen wären zu lang, hieß es.
Kritik von den Grünen