Der Einigung war den Angaben zufolge ein Klageverfahren am Landgericht Düsseldorf (Az.: 38 O 145/06) vorausgegangen. Darin war Tele2 verurteilt worden, es künftig zu unterlassen, Verbraucher ungebeten zu Werbezwecken anzurufen. Da es weitere Beschwerden gab, leitete die Verbraucherzentrale ein Ordnungsgeldverfahren ein. Tele2 hätte einem Beschluss des Landgerichts zufolge 100.000 Euro an den Staat zahlen müssen. Dagegen legte das Unternehmen Beschwerde ein. Aufgrund neuer Fälle startete die Verbraucherzentrale ein zweites Verfahren, in dem Tele2 eine weitere Strafe in ähnlicher Höhe drohte.
Telekom
Deutsche Tele2 zahlt wegen unerlaubter Telefonwerbung 240.000 Euro
Zweites Verfahren wegen neuer Fälle steht bevor - Ungewöhnlich hohe Strafe
Der Düsseldorfer
Telekommunikationsanbieter Tele2 zahlt wegen unerlaubter
Telefonwerbung eine Vertragsstrafe von 240.000 Euro. Auf diese Summe
hat sich das Unternehmen jetzt außergerichtlich mit der
Verbraucherzentrale Bayern geeinigt, wie die Verbraucherschützer in
München mitteilten. "Eine derart hohe Konventionalstrafe hat für
Verbraucherorganisationen einen absoluten Seltenheitswert", sagte
Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern.
Angesichts dieser Entwicklung einigte sich der Anbieter mit den
Verbraucherschützern nun außergerichtlich: Laut Verbraucherzentrale
verpflichtete sich Tele2 gegen Rücknahme der Vollstreckungsanträge,
eine Vertragsstrafe an sie zu zahlen. Allerdings betreffe diese
Zahlung nur unerlaubte Werbeanrufe in der Vergangenheit. "Das
erwirkte Urteil hat nach wie vor Rechtskraft, so dass künftige
Verstöße wiederum von uns verfolgt und geahndet werden können",
erklärte der Justiziar der Verbraucherzentrale Markus Saller. Bei
Tele2 war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
(APA)