Der Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter Tele2 zahlt wegen unerlaubter Telefonwerbung eine Vertragsstrafe von 240.000 Euro. Auf diese Summe hat sich das Unternehmen jetzt außergerichtlich mit der Verbraucherzentrale Bayern geeinigt, wie die Verbraucherschützer in München mitteilten. "Eine derart hohe Konventionalstrafe hat für Verbraucherorganisationen einen absoluten Seltenheitswert", sagte Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern.

Der Einigung war den Angaben zufolge ein Klageverfahren am Landgericht Düsseldorf (Az.: 38 O 145/06) vorausgegangen. Darin war Tele2 verurteilt worden, es künftig zu unterlassen, Verbraucher ungebeten zu Werbezwecken anzurufen. Da es weitere Beschwerden gab, leitete die Verbraucherzentrale ein Ordnungsgeldverfahren ein. Tele2 hätte einem Beschluss des Landgerichts zufolge 100.000 Euro an den Staat zahlen müssen. Dagegen legte das Unternehmen Beschwerde ein. Aufgrund neuer Fälle startete die Verbraucherzentrale ein zweites Verfahren, in dem Tele2 eine weitere Strafe in ähnlicher Höhe drohte.

Angesichts dieser Entwicklung einigte sich der Anbieter mit den Verbraucherschützern nun außergerichtlich: Laut Verbraucherzentrale verpflichtete sich Tele2 gegen Rücknahme der Vollstreckungsanträge, eine Vertragsstrafe an sie zu zahlen. Allerdings betreffe diese Zahlung nur unerlaubte Werbeanrufe in der Vergangenheit. "Das erwirkte Urteil hat nach wie vor Rechtskraft, so dass künftige Verstöße wiederum von uns verfolgt und geahndet werden können", erklärte der Justiziar der Verbraucherzentrale Markus Saller. Bei Tele2 war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. (APA)