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Foto: EPA/Ministero del Intero
Madrid - Rasern und Promillesündern drohen in Spanien künftig bis zu fünf Jahre Haft. Dies sieht eine Reform des Strafgesetzbuches vor, die am Donnerstagabend im Parlament in Madrid verabschiedet wurde. Ziel der Novelle ist es, die im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Zahl von Verkehrsopfern zu senken. Im vergangenen Jahr starben auf Spaniens Straßen 3015 Menschen.

Mit Gefängnis kann nunmehr bestraft werden, wer mit mehr als 200 Stundenkilometern über die Autobahn oder mit Tempo 110 durch Ortschaften rast; ebenso jene, die am Steuer ihres Fahrzeugs mit mehr als 1,2 Promille Alkohol im Blut erwischt werden. Hinzu kommt ein Führerscheinentzug von bis zu zehn Jahren.

Entscheidend für die Festlegung des Strafmaßes ist, in welchem Maß fahrlässig andere Menschen in Gefahr gebracht wurden. Auf den spanischen Autobahnen gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern, die Promillegrenze liegt bei 0,5.

Haft für Fahren ohne Schein

Erstmals wird auch das Fahren ohne Führerschein mit bis zu sechs Monaten Haft geahndet. Bisher gab es dafür lediglich eine Geldbuße. Offiziellen Schätzungen zufolge sind in Spanien rund 30.000 Autofahrer unterwegs, die nie eine Fahrschule besucht haben. Die bisherige Gesetzgebung ließ den Gerichten einen großen Ermessensspielraum und galt als zu lasch.

Im Sommer des vergangenen Jahrs hatte die Regierung bereits einen Punkte-Führerschein eingeführt. Dieser Verordnung folgend verliert man pro Verkehrsverstoß eine gewisse Anzahl an Punkten. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrstoten bis 2010 um 50 Prozent zu reduzieren. (dpa)