Mit Gefängnis kann nunmehr bestraft werden, wer mit mehr als 200 Stundenkilometern über die Autobahn oder mit Tempo 110 durch Ortschaften rast; ebenso jene, die am Steuer ihres Fahrzeugs mit mehr als 1,2 Promille Alkohol im Blut erwischt werden. Hinzu kommt ein Führerscheinentzug von bis zu zehn Jahren.
Entscheidend für die Festlegung des Strafmaßes ist, in welchem Maß fahrlässig andere Menschen in Gefahr gebracht wurden. Auf den spanischen Autobahnen gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern, die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Haft für Fahren ohne Schein
Erstmals wird auch das Fahren ohne Führerschein mit bis zu sechs Monaten Haft geahndet. Bisher gab es dafür lediglich eine Geldbuße. Offiziellen Schätzungen zufolge sind in Spanien rund 30.000 Autofahrer unterwegs, die nie eine Fahrschule besucht haben. Die bisherige Gesetzgebung ließ den Gerichten einen großen Ermessensspielraum und galt als zu lasch.