Grund für die Beschränkung ist die Entscheidung des Umweltsenats in Wien, der im August den Bescheid für die Errichtung des "Notwegs" zur Evakuierung des Skigebiets aufgehoben und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) angeordnet hatte. Im juristischen Sinne existiert der Weg daher nicht. Seit 2000 bemühen sich die Gletscherbahnen, deren Skigebiet nur über eine Stollenbahn erreichbar ist, um den Weg über die Zunge des Mittelbergferners und das Griestal. Das Projekt hieß abwechselnd Talabfahrt oder Notweg und wurde auch als Baustraße für die geplanten Erweiterungen forciert. Erst im Herbst 2006 wurde mit Hilfe der Landespolitik ein juristisch grenzwertiger Ausweg gefunden, eine UVP-Pflicht zu vermeiden.
Bis zu 5000 Gäste
Derzeit spielt die Beschränkung auf 2800 Gäste praktisch keine Rolle, weil diese Zahl nur zu Weihnachten und je nach Schneelage in tieferen Regionen im Spätwinter überschritten wird. An Spitzentagen können es dann aber auch 5000 Menschen sein.
Nun soll innerhalb von zwei Wochen ein neues Sicherheitskonzept gefunden werden, das rechtlich hält. Willi Krüger, Prokurist der Gletscherbahnen, will sich zu möglichen Optionen ebenso wenig äußern, wie Landesrätin Hosp.
Die Landesumweltanwaltschaft befürchtet, dass an einen neuen juristischen Trick gedacht werden könnte, um aus der verfahrenen Situation heraus zu finden: Der Weg könnte demnach als Teil der Seilbahnanlagen deklarieren werden, obwohl der nächste Lifte hunderte Meter entfernt ist. Diese Variante wird allerdings von Schröttner ausgeschlossen. Das von ihm skizzierte Szenario ist nicht minder abenteuerlich: Weil der Weg ohnehin da sei, würde man im Notfall niemand daran hindern können, diesen zu benutzen anstatt im Bergrestaurant zu übernachten.