Braunschweig - Vor dem Landgericht Braunschweig wird heute der dritte Prozess in der VW-Affäre um Schmiergelder und Lustreisen auf Firmenkosten fortgesetzt. Angeklagt sind Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert und der frühere Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer. Sie müssen sich wegen Anstiftung zur Untreue und Untreue verantworten.

Zum Prozessauftakt Mitte November hatten sowohl Volkert als auch Gebauer jede strafrechtliche Verantwortung von sich gewiesen. Für Aufsehen hatte ein Brief gesorgt, in dem Ex-Personalvorstand Peter Hartz und der frühere Vorstandschef Ferdinand Piëch Volkert eine höhere Betriebsrente zugesagt haben sollen.

Drohungen

Weiters will der VW-Betriebsrat die umstrittene Mitbestimmungsvereinbarung beim VW-Großaktionär Porsche vor Gericht kippen und neue Verhandlungen erreichen. Der Anwalt des Betriebsrats reichte dazu bereits am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Stuttgart Klage gegen Porsche ein. Das sagte ein Sprecher des Betriebsrates am Samstag in Wolfsburg und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des Magazins "Focus". Mit der Klage ist ein Hauptsacheverfahren eingeleitet worden. VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh drohte zudem mit Protestaktionen gegen Porsche.

Aus Sicht des VW-Betriebsrats geht die Mitbestimmungsvereinbarung der neuen Porsche Holding zu Lasten der VW-Belegschaft. Der Betriebsrat kritisiert im Kern, dass 12.000 Beschäftigte von Porsche in wichtigen Fragen das gleiche Recht haben sollen wie 324.000 Mitarbeiter des VW-Konzerns. Im Oktober war der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht Ludwigsburg damit gescheitert, per einstweiliger Verfügung den Eintrag der Porsche Holding ins Handelsregister vorerst zu stoppen.

Ein Porsche-Unternehmenssprecher in Stuttgart sagte: "Wir bedauern, dass der VW-Betriebsrat diesen Schritt gewählt hat. Wir sind aber auch nicht überrascht und sehen der Klage gelassen entgegen."

EuGH kippt VW-Gesetz

Die neue Porsche Automobil Holding SE hält das operative Geschäft von Porsche und die 31-prozentige Beteiligung an VW. Nachdem der Europäische Gerichtshof zentrale Teile des VW-Gesetzes gekippt hat, wird erwartet, dass Porsche seinen Anteil auf mehr als 50 Prozent aufstockt. Dann wäre VW eine Porsche-Tochter.

Der VW-Betriebsrat argumentiert aber, dass Porsche bereits jetzt VW beherrsche und damit der VW-Betriebsrat an den Verhandlungen über die Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding hätte beteiligt werden müssen.

Die Porsche-Führung lehnt Verhandlungen mit dem VW-Betriebsrat über die Mitbestimmungsvereinbarung bisher ab. Das hatte Porsche-Chef Wendelin Wiedeking zuletzt am Mittwoch auf einer Betriebsversammlung des Sportwagenbauers in Stuttgart unterstrichen. Die IG Metall hat Porsche bereits mit massiven Protestaktionen gedroht, sollte die Mitbestimmungsvereinbarung nicht im Sinne der VW-Belegschaft geändert werden. (APA/dpa)