Es bestehe der Verdacht, dass Zetsche als Zeuge in einem Prozess gegen einen Spediteur und Graumarkthändler im Jahr 2002 die Unwahrheit gesagt habe, hatte eine Sprecherin der Anklagebehörde bestätigt.
Zetsche soll einem Bericht zufolge 2002 vor dem Landgericht Stuttgart bestritten haben, dass der Konzern in seiner Zeit als Vertriebsvorstand in den Jahren 1995 bis 1998 Graumarktgeschäfte systematisch toleriert oder gefördert habe. Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin habe nun der Staatsanwaltschaft neue Unterlagen vorgelegt, die den gegenteiligen Verdacht nahelegten. Bei Graumarktgeschäften werden die Autos am offiziellen Vertrieb vorbei oftmals billiger verkauft. Damit kann der Vertrieb seine Verkaufszahlen leicht in die Höhe treiben.
Schaden von 46.000 Euro
Dem früheren Vertriebschef Panka werde zur Last gelegt, Mitarbeiter der Daimler-Bauabteilung mehrfach für private Zwecke eingesetzt zu haben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag und bestätigte damit einen Bericht der "Stuttgarter Nachrichten". Dadurch sei dem Konzern ein Schaden in Höhe von rund 46.000 Euro entstanden. Ob Panka den Strafbefehl annehme, sei noch offen. Die Einspruchsfrist laufe noch. Akzeptiere Panka den Strafbefehl, sei er vorbestraft. Lege er Einspruch ein, komme es zum Prozess.
Panka war vom Konzern im Dezember 2004 in den vorzeitigen Ruhestand geschickt worden, nachdem die Vorwürfe intern bekanntgeworden waren. Die Staatsanwaltschaft schaltete sich ein. Zeitweise wurde gegen 20 Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue oder Bestechlichkeit ermittelt. Inzwischen seien nur noch fünf Verfahren offen, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Bau einer Finca auf Mallorca
Die Anklagebehörde wirft laut "Stuttgarter Nachrichten" dem ehemaligen Manager zum einen vor, in den Jahren 2000 und 2001 sein Privathaus mit unzulässiger Hilfe aus dem Konzern umgebaut zu haben. Zwei Mitarbeiter der Daimler-Bauabteilung sollen dafür insgesamt 21 Arbeitstage lang eingesetzt worden sein, wodurch dem Konzern ein Schaden von rund 8.000 Euro entstanden sei. Die beantragte Strafe dafür seien 40 Tagessätze.