DER STANDARD gibt sechs Antworten:

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Frage: Welche Folgen hat das Teil-Geständnis von Ex-Bawag-General Johann Zwettler?

Antwort: Das abgelegte Teilgeständnis wird sich – im Falle einer Verurteilung – voraussichtlich strafmildernd auswirken. Ein Geständnis ist laut Gesetz ein "wesentlicher Strafmilderungsgrund". Allerdings hängt eine Strafmilderung auch davon ab, was im Geständnis zugegeben wird. Laut Rechtsexperten kann ein Geständnis nicht nur ein Bekenntnis allein sein, sondern sollte eine Aufklärung des Sachverhaltes beinhalten. Dann hat es auch eine bessere Wirkung auf das Strafausmaß, als wenn jemand nur sagt, dass er Schuld einbekennt. Johann Zwettler ist wegen Untreue und Bilanzfälschung angeklagt. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Das Geständnis von Zwettler zu mehreren Finanzinstrumenten der Bawag umfasst eine Schadenssumme von 425 bis 485 Millionen Euro, so Staatsanwalt Georg Krakow. Laut Anklage hat Zwettler eine Schadenssumme von 1.352,672.570 Euro durch Untreue zu verantworten. In seinem Geständnis hat sich der frühere Bawag-General nur für einen Teilbetrag von rund einem Drittel schuldig bekannt.

Frage: Was heißt das Geständnis für die anderen acht Mitangeklagten?

Antwort: Für die anderen kommt es weniger darauf an, was Zwettler rechtlich eingesteht. Wenn er Umstände nennt, die auch die anderen Angeklagten belasten, wird es für diese schwieriger. Würde er etwa nur sagen, das Risiko für die Geldgeschäfte war zu hoch, können die anderen immer noch sagen, sie haben das Risiko anders gesehen oder bewertet. Wenn Tatsachen hervorkommen wie etwa jene, dass die anderen gewisse Informationen schon früher gewusst haben als bisher zugegeben, dann kann sich das auch negativ auswirken. Es kommt also auf die Wortwahl an und darauf, welche Tatsachen man in einem Geständnis preisgibt. Auch für Zwettler kann das Geständnis Folgen haben: Bei einer neuerlichen Befragung kann er sich von nun an weniger darauf berufen, dass er von gewissen Dingen nicht gewusst hätte.

Frage: Warum kommt das Geständnis erst jetzt?

Antwort: Ein Geständnis hängt auch vom Prozess-Stadium ab – davon, ob man beispielsweise noch große Chancen sieht, freigesprochen zu werden oder nicht. Es geht dabei auch um die Frage der Verdienstlichkeit. Das heißt: Je früher ein Geständnis kommt, desto besser – auch im Sinne der Strafmilderung.

Frage: Die acht anderen Angeklagten haben sich erneut "nicht schuldig" bekannt. Kann ihnen dieses neuerliche Bekenntnis später zur Last gelegt werden?

Antwort: Experten meinen, dass man es von den Angeklagten nicht verlangen kann, ohne eingehende Beratung mit ihren Anwälten das Bekenntnis zu ändern. Daher ist es für Rechtsgelehrte verständlich, dass die anderen heute bei ihrem "Nicht schuldig2 geblieben sind.

Frage: Warum ist Untreue derart schwer zu beweisen?

Antwort: Bei der Untreue geht es immer um die Ausübung von Vollmacht. Schwierig zu beweisen ist sie dann, wenn es keine klare Regeln darüber gibt, wozu jemand berechtigt war. Die Grenze zu ziehen, was jemand durfte oder nicht, ist daher oft schwer zu belegen. Man muss wissen, wie die Geschäftspolitik des Instituts war und was die internen Satzungen vorgegeben haben. Wenn es keine klaren Regeln gibt, dann muss man versuchen, das Verhalten anders zu bewerten – und das ist keine leichte Aufgabe.

Frage: Wirkt sich das Geständnis auch auf den Vorwurf des Betrugs bei Helmut Elsner aus?

Antwort: Untreue und Betrug hängen oft zusammen. Indem man seine eigenen Befugnisse überschreitet oder jemanden anderes dazu bringt, seine Kompetenzgrenzen zu überschreiten. Das hängt mit der Tatsachenaufklärung zusammen. Sind durch das Geständnis zusätzliche Tatsachen aufgetaucht, die sich auch auf den Tatbestand Betrug auswirken, dann könnte der Staatsanwalt dies auch neu berücksichtigen. (bpf, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.11.2007)