Keine Aufhebung der Vermögensgrenze
Buchinger hatte am Dienstag am Rande des Sozialausschusses unmissverständlich klargemacht, dass er der von Teilen der ÖVP geforderten Amnestieverlängerung und Aufhebung der Vermögensgrenze nicht nachkommen wird. Eine Verlängerung der Ausnahmeregelung wäre "schädlich" - dies hätten auch zahlreiche Vertreter von Betroffenen klargemacht, so Buchinger. ÖVP-Sozialsprecher Werner Amon meinte dazu, er bedauere dies sehr und attestierte Buchinger mangelndes Gespür für die "große Verunsicherung" der Leute. Bezüglich der geforderten Aufhebung der Vermögensgrenze verwies der Sozialminister auf das bestehende Fördermodell, dieses solle nun angewandt werden.
"Rechtliche Schritte offenhalten"
Scharfe Attacken ritten daraufhin die Landeshauptleute aus Vorarlberg und Niederösterreich. Laut Vorarlberger Landesregierung soll Buchinger nicht bereit sein, die Förderungs-Finanzierung bei einem Wegfall der Vermögensgrenze zu übernehmen. Niederösterreichs Landeschef Pröll pochte daraufhin auf die Einhaltung des "Pakts im Finanzausgleich" und kündigte an, Niederösterreich werde sich "rechtliche Schritte offen halten". Auch Vorarlbergs Landeschef Sausgruber stellte eine Klage gegen den Bund in Aussicht. "Wenn man uns provoziert, wissen wir uns zu wehren. Und Buchinger hat uns provoziert". Am einfachsten wäre freilich, "der Sozialminister würde sich an Vereinbartes halten".
15a-Vertrag
Auf eben diese Vereinbarung verwies daraufhin Buchinger. Denn laut 15a-Vertrag mit den Ländern bedürfe es eben einer Sondervereinbarung, sollte ein Land jene im Paktum festgeschriebene Vermögensgrenze von 5.000 Euro (laut neuer Richtlinie 7.000 Euro) überschreiten oder weglassen wollen. Ein einseitiges Aufheben der Grenze durch die Länder dürfe es aber nicht geben. An die vereinbarte Übernahme von 60 Prozent der Förderkosten will sich das Sozialministerium halten - allerdings brauche es eben Sondervereinbarungen.
"Wahlkampflaune"