Einige Nachwehen hat eine Demonstration gegen einen Veranstaltung der FPÖ, bei der am vergangenen Donnerstagabend in Graz u.a. Vlaams Belang-Chef Filip Dewinter aufgetreten war. Vier Personen waren vorübergehend festgenommen worden, eine 34-jährige Grazerin kam erst Samstagvormittag frei und erhob Vorwürfe über unkorrekte Behandlung durch die Polizei.

Sie hätte stundenlang nicht telefonieren dürfen und eine DNA-Analyse sei gewaltsam gemacht worden, beklagte die Grazerin- Die ihr zur Last gelegten Delikte des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der Körperverletzung will sie nicht geltenlassen.

"Erkennungsdienstliche Behandlung"

Seitens der Polizei heißt es, die 34-Jährige sei sofort bei ihrer Festnahme über die Gründe der Festnahme informiert worden. Von ihr selbst sei kurze Zeit danach eine Vertrauensperson verständigt worden: "Es wurde ihr nie verweigert, mit ihrem Anwalt in Kontakt zu treten".

Unter Berufung auf den Paragrafen 65 des Sicherheitspolizeigesetzes wird darauf hingewiesen, dass Betroffene an ihrer erkennungsdienstlichen Behandlung mitzuwirken hätten. Diese Mitwirkungsverpflichtung könne auch mit Zwangsgewalt durchgesetzt werden. "Der Betroffenen wurde ihre Mitwirkungspflicht mitgeteilt. Nachdem sie passiven Widerstand leistete, wurde eine zwangsweise erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt", so die Stellungnahme. Diese Vorgangsweise sei gesetzlich gedeckt gewesen und sei "unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit und möglichster Schonung der Betroffenen" durchgeführt worden. (APA)