Einige Nachwehen hat eine Demonstration gegen einen
Veranstaltung der FPÖ, bei der am vergangenen Donnerstagabend in Graz
u.a. Vlaams Belang-Chef Filip Dewinter aufgetreten war. Vier Personen
waren vorübergehend festgenommen worden, eine 34-jährige Grazerin kam
erst Samstagvormittag frei und erhob Vorwürfe über unkorrekte
Behandlung durch die Polizei.
Sie hätte stundenlang nicht telefonieren dürfen und eine
DNA-Analyse sei gewaltsam gemacht worden, beklagte die Grazerin- Die ihr
zur Last gelegten Delikte des Widerstands gegen die Staatsgewalt und
der Körperverletzung will sie nicht geltenlassen.
"Erkennungsdienstliche Behandlung"
Seitens der Polizei heißt es, die 34-Jährige sei sofort bei ihrer Festnahme über die Gründe der
Festnahme informiert worden. Von ihr selbst sei kurze Zeit danach
eine Vertrauensperson verständigt worden: "Es wurde ihr nie
verweigert, mit ihrem Anwalt in Kontakt zu treten".
Unter Berufung auf den Paragrafen 65 des
Sicherheitspolizeigesetzes wird darauf hingewiesen, dass Betroffene
an ihrer erkennungsdienstlichen Behandlung mitzuwirken hätten. Diese
Mitwirkungsverpflichtung könne auch mit Zwangsgewalt durchgesetzt
werden. "Der Betroffenen wurde ihre Mitwirkungspflicht mitgeteilt.
Nachdem sie passiven Widerstand leistete, wurde eine zwangsweise
erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt", so die Stellungnahme.
Diese Vorgangsweise sei gesetzlich gedeckt gewesen und sei "unter dem
Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit und möglichster Schonung der
Betroffenen" durchgeführt worden. (APA)