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Die Quotenregelung im Studienfach Medizin bleibt weiterhin für fünf Jahre aufrecht.

Foto: apa/JAEGER
Brüssel - Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Quotenregelung für ausländische Medizinstudenten am Mittwoch offiziell für fünf Jahre auf Eis gelegt. Damit verpflichtet sich die Brüsseler Behörde, bis 2012 Zeit keine weiteren rechtlichen Schritte zu setzen. Gleichzeitig wird Österreich Zeit gegeben, um besser zu belegen, warum die - nach EU-Recht diskriminierenden - Quoten notwendig sind. Ein ähnliches Verfahren gegen Belgien wird ebenfalls für fünf Jahre ausgesetzt.

EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso hat bereits im Oktober zugesagt, dass das Verfahren vorläufig ausgesetzt wird, nachdem Österreich mit einer Blockade beim EU-Gipfel in Lissabon gedroht hatte.

Quotenregelung

Nach der Medizin-Quotenregelung sind 75 Prozent der Studienplätze an heimischen Medizinuniversitäten in Wien, Graz und Innsbruck für Österreicher reserviert. Für potenzielle Studenten aus anderen EU-Ländern stehen 20 Prozent der Plätze zur Verfügung, für solche aus Drittstaaten fünf Prozent. Die Regelung war eingeführt worden, weil trotz Vorauswahlverfahren vor allem in Innsbruck 57 Prozent der Studienwerber aus Deutschland, wo für Medizin ein Numerus clausus gilt, kamen. Die ursprünglichen Uni-Zugangsbeschränkungen hatte der Europäische Gerichtshof im Juni 2005 aufgehoben.

Das Verfahren könnte während der fünf Jahre theoretisch eingestellt werden, nicht aber verschärft, hieß es aus der EU-Kommission.

Hahn: "Zufrieden"

"Zufrieden" zeigte sich Wissenschaftsminister Johannes Hahn über die vorübergehende Aussetzung des Verfahrens. "Die Vernunft hat gesiegt", sagte Hahn bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien noch vor dem offiziellen Beschluss der EU. Anfang 2007 habe die Situation laut Aussage von Diplomaten noch nicht so gut ausgesehen, berichtete Hahn. Erreicht habe man das Moratorium letztendlich mit Überzeugungsarbeit auf allen Ebenen, es sei ein "Teamerfolg". Als entscheidend betrachtet der Ressortchef die Argumentation, dass ohne diese Sonderregelung die Versorgung mit Medizinern in Österreich gefährdet sei. Dies widerspreche auch nicht dem Geist der Mobilität innerhalb der EU wie frühere Argumente.Dennoch sei die Arbeit noch nicht beendet. Es gelte nun, die fünf Jahre zu nutzen, um den österreichischen Standpunkt durch Zahlen und Studien ausreichend zu belegen.

Abgewiesene Studierende

Vizerektor der Medizin-Uni Wien (MUW) zeigte sich erfreut, dass es nun jedenfalls vorläufig Rechtssicherheit gebe und man in Ruhe arbeiten könne. Die Gefahr, dass einzelne, abgewiesene Studierwillige aus dem EU-Ausland einen Studienplatz über den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einklagen, schätzt Mallinger "nicht sehr hoch" ein.

Grünewald fordert Alternativlösung

"Minister Hahn soll nicht zu früh Freudensprünge machen", teilt Kurt Grünewald , Wissenschaftssprecher der Grünen via Aussendung mit. "Wenn die verantwortlichen MinisterInnen nun nicht die Zeit nutzen um endlich die Frage des Hochschulzugangs auf europäischer Ebene zu lösen, droht eine neuerliche Klage durch die EU-Kommission", befürchtet Grünewald.

Es sei fatal, sich alleine auf das Argument des drohenden ÄrztInnenmangels zu stützen. "Bei einer durchschnittlichen Studiendauer von sechs Jahren wird es in fünf Jahren noch nicht klar belegbar sein, ob Österreich tatsächlich ein Ärztemangel drohe, sollte die Quotenregelung fallen. Auf Spekulationen wird sich die EU nicht einlassen", warnt Grünewald. Die Regierung müsse deshalb zumindest eine Alternativlösung parat haben.(apa/red)