Nachdem er am Mittwoch früh im Gegensatz zu sonst als Letzter auf der Anklagebank Platz genommen hatte, meldete sich Weninger auf die Frage der Richterin, ob "jemand einen Antrag oder eine Wortmeldung" habe, zu Wort, um sich der Bilanzfälschung (in dem Fall geht es um Verletzungen des GmbH- und Privatstiftungsgesetzes) zu bekennen. Sein Geständnis umfasst die Jahresabschlüsse 2001 bis 2004. Damit kam Weninger dem Ankläger auf halbem Weg entgegen: Diese Punkte waren bisher nicht angeklagt, Staatsanwalt Georg Krakow hat aber aufgrund des Gutachtens die Anklage entsprechend ausgedehnt; auch gegen Ex-ÖGSP-Vorstand Helmut Elsner. Keppert kommt in seinem ÖGB-bezogenen Gutachtensteil zu folgendem Schluss: In den ÖVV-Bilanzen 2001 bis 2004 hätten die Haftungen erwähnt, die entsprechenden Beträge als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden müssen; "die Jahresabschlüsse 2002 bis 2004 sind nichtig". Dasselbe gelte für die Bilanz der ÖGSP: "Nicht ein Wort von Kreditaufträgen über 1,5 Mrd.Euro; das widerspricht krass den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung."
Untreue bestritten
Nichts zu tun haben will Weninger weiterhin mit den angeklagten Untreuepunkten und dem Fälschen von Bawag-Bilanzen, "ich war der Auffassung, dass die Bilanzen der Bawag richtig sind", wie er sagte. Konkret gab der Ex-Präsident zu, dass er die Garantien, die die ÖVV 2001 übernommen habe und die Kreditaufträge, die die Privatstiftung des ÖGB später an die Bawag erteilt hatte, "nicht in den Büchern ausgewiesen hat". Kurz zur Erinnerung, was damals geschah: Ende 2000 hatte Flöttl das Bawag-Geld in den Sand gesetzt, der Totalverlust (laut Anklage 1,44 Mrd. Euro) war perfekt. Um die uneinbringlich gewordenen Kredite nicht wertberichtigen zu müssen, suchte man Anfang 2001 in der Bawag und beim Wirtschaftsprüfer KPMG hektisch nach einem Ausweg – der letztlich darin bestand, dass der ÖGB eine Garantie für das Obligo übernahm. Damit wurden wertlose in werthaltige Forderungen verwandelt, weil im Ernstfall ein Dritter zahlt. Technisch übernahm damals die ÖVV die Haftung, und zwar so lange, bis 2002 die Solidaritätsstiftung gegründet wurde. Der Grund dafür (so erklärte es auch Weninger vor Gericht): Damals trat das neue Vereinsgesetz in_Kraft, wonach auch der Verein ÖGB gemäß Handelsgesetzbuch Rechnung legen hätte müssen. Weil aber der ÖGB den Inhalt seines legendär-geheimen Streikfonds (der aus der Bawag-Beteiligung der ÖVV bestand) nicht preisgeben wollte, wurde die Stiftung gegründet – und in sie wurde das Bawag-Paket (vulgo Streikfonds) eingebracht.