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Die parteiinternen Kritiker haben sich nicht durchgesetzt: Der Asylgerichtshof kommt so, wie ihn der Innenminister gerne haben wollte.

Foto: AP/Eggenberger
Wien – Mit einem Tag Verspätung hat der Verfassungsausschuss des Parlaments am Mittwoch den umstrittenen Asylgerichtshof beschlossen. Der Unabhängige Bundesasylsenat, bisher im Innenministerium angesiedelt und Berufungsinstanz im Asylverfahren, soll mit 1. Juli 2008 zum „Asylgerichtshof“ aufgewertet werden.

Die Berufungsmöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof, also der dritten Instanz, wird für Asylwerber damit gestrichen. Clemens Jabloner, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, die Richtervereinigung, UNHCR, Rechtsexperten und zahlreiche NGOs hatten zuvor heftig gegen das Kappen des Instanzenzuges protestiert – vergeblich.

SPÖ „geschlossen“

Die SPÖ habe „geschlossen“ für den Asylgerichtshof gestimmt, betonte Klubchef Josef Cap. Zuvor hatten sich etliche Abgeordnete noch dagegen gewehrt. Die internen Differenzen habe man „ausdiskutiert“, behauptete Cap. Er verteidigte die Streichung der Berufungsmöglichkeit für Asylwerber beim Verwaltungsgerichtshof und begründete diesen Schritt mit der angestrebten Verfahrensbeschleunigung.

Als Entgegenkommen an die Kritiker wurde von der Koalition lediglich die Möglichkeit gestrichen, dem Asylgericht auch andere Verwaltungsverfahren per einfachem Gesetz zu übertragen. Außerdem sollen „Grundsatzentscheidungen“, die der Innenminister, aber nicht der Asylwerber beantragen kann, künftig nicht für den jeweiligen Anlassfall gelten. Per unverbindlichen Entschließungsantrag wird der Innenminister außerdem aufgefordert, sich bei den „Grundsatzentscheidungen“ mit NGOs und UNHCR abzusprechen.

Der Zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger wies Kritik an der unzureichenden Qualifikation der Asylrichter zurück. Die Richtervereinigung hatte bemängelt, dass für das Asylgericht keine Richterausbildung vorausgesetzt wird, sondern lediglich ein Jus-Studium und fünf Jahre Berufserfahrung. Spindelegger: „Wir können nicht sagen, wir wollen einen Gerichtshof und dann wollen wir zehn Jahre Berufserfahrung. Dann können wir ihn nie gründen.“

Keine Begutachtung

Auch dass die für den Asylgerichtshof nötige Verfassungsnovelle ohne Begutachtungsverfahren beschlossen wird, verteidigten Cap und Spindelegger. „Es wäre mir lieber gewesen, wenn wir das auch in Begutachtung gegeben hätten“, sagte Spindelegger. Wegen der zeitlichen Verzögerung wäre dann jedoch der Start des Asylgerichts mit 1. Juli 2008 nicht mehr möglich gewesen. Cap versicherte, „dass wir künftig dafür sind, grundsätzlich Begutachtungen zu machen“.

Hoch erfreut über den Beschluss des neuen Asylgerichtshofs hat sich Mittwoch Innenminister Günther Platter gezeigt. Das Gericht komme genau so, wie er sich das vorgestellt habe, frohlockte er. Der Kritik, dass die Richter des Asylgerichtshofs von der Regierung bestellt würden, hielt Platter den Verweis entgegen, dass auch beim Verfassungsgerichtshof die Richter von der Politik bestimmt werden. Was sich bewährt habe. Der Innenminister betonte, dass durch den Asylgerichtshof in der zweiten Instanz sogar mehr Rechtssicherheit bestehe. Nunmehr würde nicht mehr nur eine einzelne Person entscheiden, sondern ein Zweiersenat. Sollte dieser zu keinem einstimmigen Ergebnis kommen, müssten insgesamt fünf Richter in einem Kammer_senat zusammenkommen, um einen Beschluss zu finden – dann gilt die Mehrheit.

"Maulkorb" für Kritiker

Grüne, FPÖ und BZÖ haben dem Asylgerichtshof die Zustimmung verweigert – aus unterschiedlichen Gründen. Grünen-Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger lehnt das Vorhaben insgesamt ab und wirft SP-Klubchef Josef Cap vor, interne Kritiker per „Maulkorb“ ruhiggestellt zu haben.

BZÖ und FPÖ kritisierten, dass im Windschatten des Asylgerichtshofs auch eine Reihe weiterer Verfassungsbestimmungen beschlossen wurden, etwa die Absicherung der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern. (völ/DER STANDARD, Printausgabe, 29.11.2007)