Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät am Donnerstag, ob der aus dem Kosovo geflohenen Familie Zogaj eine Erstniederlassungsbewilligung zusteht.

Für den Anwalt der Familie Zogaj war die Verweigerung der Genehmigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verfassungswidrig.

Die Verfassungsrichter haben zu prüfen, ob die Verweigerung der Bewilligung verfassungskonform war oder nicht. Ob die Vorgangsweise den Gesetzen entsprach, muss der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu entscheiden. Sollte die Beschwerde abgewiesen werden, könnte Innenminister Günther Platter (ÖVP) immer noch humanitären Aufenthalt bewilligen.

Die Entscheidung über die Erstniederlassungsbewilligung der Zogajs dürfte nach Angaben des Verfassungsgerichtshofes im Jänner veröffentlicht werden. (APA)