Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden, dass die Razzia in den Räumen des ehemaligen Brüsseler "stern"-Korrespondenten Hans-Martin Tillack gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß. Die Straßburger Richter werteten die Beschlagnahme aller Unterlagen und Arbeitsgeräte durch die belgischen Fahnder als Verstoß gegen die Pressefreiheit, da Journalisten das Recht hätten, ihre Quellen zu schützen. Der belgische Staat muss laut Gerichtsurteil 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und zudem die Verfahrenskosten in Höhe von 30.000 Euro übernehmen.

Hans-Martin Tillack, inzwischen "stern"-Korrespondent in Berlin: "Es hat sich gelohnt, das Prinzip des Quellenschutzes bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg durchzufechten."

Im März 2004 hatte die belgische Polizei wie berichtet die Büro- und Privaträume des damaligen Brüsseler "stern"-Korrespondenten Tillack durchsucht und Aktenmaterial beschlagnahmt. Der Grund für die Aktion war die Behauptung der Europäischen Anti-Betrugsbehörde Olaf, Tillack habe möglicherweise einen ihrer Mitarbeiter bestochen, um an Informationen zu kommen. (red/APA)