Eisenstadt - Er hat zwar momentan nicht Saison, aber dennoch steht er im Zentrum des Interesses, der goldene Schoko-Osterhase. Im Verfahren zwischen dem Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli und dem burgenländischen Hersteller Hauswirth holt der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein. Das österreichische Verfahren bleibt bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt, damit sei frühestens im Jahr 2009 zu rechnen, teilte Lindt mit.

Klage 2004

Lindt brachte im Jahr 2004 eine Klage gegen Hauswirth ein, weil deren Schokoladeosterhase dem Lindt-Goldhasen zum Verwechseln ähnlich sehe. Anders als weitere Mitbewerber würde Hauswirth die Herstellerbezeichnung nur auf der Unterseite seines Hasens anbringen. Der OGH habe festgestellt, dass die Herkunft des Produktes daher im Verkaufsregal nicht erkennbar sei, so das Schweizer Unternehmen.

Es sei nun weiter zu klären, ob die für Lindt registrierte Gemeinschaftsmarke, welche die Form des Lindt-Goldhasen schütze, rechtmäßig angemeldet wurde. Der OGH sage, dass der Konzern mit dieser Markenanmeldung "einen besseren Schutz für ihr marktstarkes Produkt gegen Nachahmer im EU-Raum bewirken" wollte. Der OGH habe jedoch in der Sache noch nicht endgültig entscheiden können, da die richtige Anwendung des Gemeinschaftsmarkenrechts nicht ganz eindeutig sei. Dem EuGH sollen deshalb mehrere Fragen vorgelegt werden.

Auch gegen den deutschen Schokolade-Hersteller Riegelein hatte Lindt ein jahrelanges Verfahren geführt. Anfang November entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, dass Riegelein seine "Goldhasen" weiterhin vertreiben darf.

Hauswirth erfreut

Unternehmer Roman Hauswirth freut sich jedenfalls. "Ich finde es gut, dass der OGH jetzt beim EuGH eine Vorabentscheidung einholt", meinte Hauswirth am Mittwoch gegenüber der APA. Dadurch würde eine europaweit einheitliche Rechtsprechung und klare Auslegung möglich, so Hauswirth.

Der burgenländische Unternehmer zeigte sich davon überzeugt, dass das Urteil aus erster Instanz, laut dem Hauswirth recht bekam, bestätigt wird. Eine Entscheidung des EuGH werde nicht vor dem Jahr 2009 erwartet. Für die Produktion von goldenen Schoko-Osterhasen aus dem Nordburgenland wäre es für Ostern 2008 aber ohnehin schon zu spät. Hauswirth plant bereits das Weihnachtsgeschäft fürs nächste Jahr.´(APA)