Öffentliche Zuschüsse für die 24-Stunden-Pflege zu Hause werden nicht ab dem ersten Tag an die Pflegebedürftigen ausbezahlt. Zuerst muss das private Vermögen zur Finanzierung der Pflegekräfte verwendet werden. Erst, wenn nur mehr 7000 Euro an Vermögen vorhanden sind, besteht der Anspruch auf Förderung. Nicht veräußert werden muss das Eigenheim, sofern das für die Wohnbedürfnisse "angemessen" ist. Wer beispielsweise allein 400 Quadratmeter bewohnt, könnte also Probleme bekommen. Wer ein Auto besitzt, müsste das nach dem Wortlaut des Gesetzes ebenfalls verkaufen, bevor er Anspruch auf Förderung hat.

Neben der Vermögensgrenze gibt es noch eine Einkommensgrenze. Wer netto mehr als 2500 Euro bezieht, hat ebenfalls keinen Anspruch auf öffentliche Unterstützung.

Grundsätzlich gelten diese Bestimmungen für alle Bundesländer. Gleichzeitig wurde im Finanzausgleich aber vereinbart, dass in einzelnen Ländern abweichende Regelungen getroffen werden können. Dafür ist aber das Einvernehmen zwischen Bund und Land erforderlich. Bisher haben nur Vorarlberg und Niederösterreich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege teilen sich Bund und Länder im Verhältnis 60 zu 40. Für heuer hat der Bund rund 18 Millionen Euro veranschlagt, für 2008 werden Kosten von 70 Millionen erwartet. (DER STANDARD, Printausgabe, 29.11.2007)