Brüssel - Das Waffenrecht in der EU wird verschärft. Das Europaparlament hat am Donnerstag mit überwältigender Mehrheit für eine Änderung der entsprechenden Richtlinie gestimmt. Bis Ende 2014 müssen die EU-Staaten ein computergestütztes Zentralregister einführen, in dem Name und Adresse des Besitzers, Typ, Marke, Modell und Kaliber sowie Seriennummer der Waffe mindestens 20 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.

Für Österreich heißt dies, dass spätestens 2014 auch eine Registrierung von Schrotflinten vorgeschrieben ist. Der Kauf solcher Waffen ist in Österreich bisher nicht meldepflichtig. Eine Evaluierung der EU im Jahr 2012 soll klären, ob die Klassifizierung in vier unterschiedliche Waffentypen auch weiterhin gelten soll. Pläne der zuständigen Berichterstatterin, der deutschen Grünen Gisela Kallenbach, den Kauf aller Waffengattungen genehmigungspflichtig zu machen, waren bereits im Vorfeld gescheitert.

Kauf von Schusswaffen europaweit erst ab 18 Jahren

Der Kauf von Schusswaffen wird nach der neu gefassten EU- Richtlinie europaweit erst ab 18 Jahren freigegeben. Jäger und Schützen dürfen Minderjährige unter 18 Jahren das Tragen von Waffen erlauben, sofern diese unter Aufsicht von Erwachsenen stehen, die über die entsprechenden Jagd- und Waffenberechtigungen verfügen.

Weitgehende Ausnahmen gelten für Sportschützen und Traditionsvereine. So ist etwa auch in der Neufassung der Richtlinie klar gestellt, dass die Tiroler Schützen mit ihren Waffen grenzüberschreitend Veranstaltungen durchführen können.

Durchführung der Registrierungen unklar

Noch sei allerdings in keiner Weise geregelt, wie Schrotflinten ab 2014 registriert werden sollen, erklärte ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas. Die österreichischen Forderungen, wonach zum Erwerb von genehmigungspflichtigen Waffen weiter der Jagdschein ausreiche, die bestehenden vier Kategorien aufrecht bleiben und sich bis 2014 nichts ändere, sei mit dem vorliegenden Kompromiss im EU-Parlament erreicht worden. "Das ist manchen aber zu wenig", räumt Karas ein. Gegen die Registrierungspflicht von Flinten spreche aber nichts, so Karas. "Kein Jäger, mit dem ich geredet habe, ist dagegen."

Nach SPÖ-Europaabgeordnete Wolfgang Bulfon wird die neu gefasste EU-Richtlinie keine wesentlichen Veränderungen der nationalen Waffenrechtsbestimmungen bringen. In Ländern mit einem weit liberaleren Waffenrecht wie Finnland führe sie allerdings zu einer Verschärfung.

Zentralregister von Waffenbesitzern

Schon jetzt gebe es in Österreich ein Zentralregister von Waffenbesitzern im Innenministerium, lediglich Vorarlberg melde seine Daten nicht weiter, erklärte Bulfon. Die Registrierung von Flinten ab 2014 sei im vorliegenden Kompromiss lediglich "angedacht". Entscheidend sei eine Evaluierung der bestehenden Waffenkategorien im Jahr 2012. Aber die Registrierung von Flinten sei sinnvoll. Auch Fahrzeuge und Führerscheine würden registriert.

Emotionale Debatten

"Es ist schwer nachzuvollziehen, warum grundsätzlich Kraftfahrzeuge und Fahrerlaubnisinhaber in nationalen Dateien registriert sind - und dieser Fakt akzeptiert wird, bei Waffen aber von einem Angriff auf Menschenrechte gesprochen wird", kritisiert die deutsche Grün-Abgeordnete Gisela Kallenbach die emotionale Diskussion. Auch Kühe würden europaweit erfasst. Kallenbach wollte ursprünglich nur zwei Kategorien - nämlich für erlaubte und verbotene Waffen - schaffen. Damit wären dann alle erlaubten Gattungen auch genehmigungs- und registrierungspflichtig.

Österreich hat sich bei Beratungen der Regierungen gegen die vereinbarte Neufassung ausgesprochen, da es für die mit der Richtlinie verbundene Schaffung eines nationalen Waffenregisters keine Rechtsgrundlage sah und die geplante Registrierungspflicht von Schrotflinten in dieser Form ablehnt. (APA)