Schleichwerbung ist in der EU künftig unter Auflagen erlaubt. Das EU-Parlament hat eine entsprechende Richtlinie am Donnerstag verabschiedet, sie erlaubt aber den Nationalstaaten strengere Bestimmungen.

Künftig können TV-Filme, Nachrichten und Kindersendungen alle 30 Minuten unterbrochen werden. Werbepausen dürfen maximal zwölf Minuten pro Stunde dauern. Bezahlte Markenprodukte dürfen unter Kennzeichnung gezeigt werden.

Österreich hat die Bestimmungen bereits im ORF-Gesetz umgesetzt. Angepasst werden müssen Handy-TV, Video-on-demand und Internet-Life-Streams. (prie, AP/DER STANDARD, Printausgabe, 30.11.2007)