Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland abermals für den gewaltsamen Mord von tschetschenischen Zivilisten verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag einer 49 Jahre alten Frau Recht, deren Eltern und Onkel im Jänner 2000 bei einer russischen Militäroperation in Grosny getötet worden waren. Moskau wurde angewiesen, der Frau 60.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Klägerin war am 10. Jänner 2000 vor einem Bombenangriff aus Grosny geflohen. Als sie am nächsten Tag wiederkam, fand sie im Haus ihrer Eltern den Vater und einen Nachbarn tot auf. Beide waren erschossen worden. Die verkohlten Leichen des Onkels und der Mutter wurden später im Keller geborgen. Obwohl mehrere Zeugen den gewaltsamen Tod bestätigten, wurden erst mehr als vier Jahres später Ermittlungen eingeleitet. Diese blieben bis heute ohne Ergebnis.

Russland sei für den gewaltsamen Tod der Zivilisten verantwortlich, befand der Gerichtshof für Menschenrechte. Das Land habe außerdem gegen das Grundrecht auf wirksame Ermittlungen verstoßen. Menschenrechtsorganisationen wie "Human Rights Watch" zufolge gehören die Opfer zu mindestens 38 tschetschenischen Zivilisten, die im Dezember 1999 und Jänner 2000 in dem fraglichen Viertel von Grosny von russischen Soldaten getötet wurden. (APA)