Wien - Österreich und die Schweiz haben sich mit dem EURO-Veranstalter UEFA darüber geeinigt, wie bei der Endrunde der Fußball-Europameisterschaft im Juni 2008 die Gehälter der Spieler zu besteuern sind. Diese sind in den beiden Ländern steuerpflichtig. "Die teilnehmenden Spieler werden in beiden Austragungsländern auf den ausbezahlten Prämien zu einem Steuersatz von 20 Prozent quellenbesteuert. Die übrigen Mitglieder der ausländischen Delegationen unterstehen nicht der Quellensteuer", schreibt die UEFA am Freitag. Abgerechnet werden die Steuereinnahmen durch die Steuerbehörden des Schweizer Kantons Waadt. (red, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 1./2.12.2007)