- Es ist viel einfacher, mit bestehenden Kunden den Umsatz zu erhöhen, als neue Kunden zu gewinnen. Oft werden B und C Kunden vernachlässigt und wandern zum Marktbegleiter ab. Newsletter sind ein gutes Instrument, Kunden dauerhaft zu binden und aus einem C-Kunden einen B-Kunden zu machen.
- Persönliche Anrede. Marktforschungsergebnissen zufolge erhöht sich die Öffnungsrate durch personalisierte Anreden um ca. 50 Prozent. So wecken Sie die Aufmerksamkeit und das Interesse Ihrer Leser und erreichen eine viermal höhere Antwortrate.
- Weniger ist mehr. Um Ihren Newsletter vor dem "virtuellen Papierkorb" zu bewahren, müssen Sie eine konkrete Botschaft übermitteln. 54 Prozent öffnen einen Newsletter, weil das Angebot interessant ist. Das erreichen Sie nur, wenn der Empfänger auf den ersten Blick Nutzen und Kaufmotiv Ihres Angebots erkennt.
- Optisch und emotional ansprechend. Ob eine E-Mail gelesen wird, entscheidet sich in zwei bis drei Sekunden. 12 Prozent reagieren auf einen Newsletter, weil das Kernbild sie anspricht und der Erinnerungswert hoch ist. Kombinationen von Text und Bild sind ideal, um Ihren Newsletter professionell zu gestalten.
- Erfolg durch Regelmäßigkeit. "Einmal ist keinmal" gilt auch hier. Durch Kontinuität ergibt sich langfristiger Erfolg, und Sie bleiben im Kopf Ihrer Zielgruppe. Newsletter ohne Aussage, sollten Sie vermeiden. Nur wenn der Empfänger Ihren Newsletter als wichtige Botschaft erachtet, öffnet er ihn auch ein weiteres Mal.
- Dialog. Ihre Erfolgsaussichten erhöhen sich, wenn der Empfänger die Möglichkeit hat, schnell und unkompliziert auf Ihr Angebot zu antworten oder sich zu Ih- rem Newsletter anzumelden. Mit vorpersonalisierten Antwortformularen und einem automatisierten "Subscribe"-Button können Sie das umsetzen.
- Rechtslage. 68 Prozent aller Newsletter verstoßen gegen geltendes Recht. Grundsätzlich gilt: E-Mails an Kunden sind erlaubt. Bei Interessenten muss vorher eine Zustimmung eingeholt werden. Außerdem muss jeder Newsletter eine "Abmeldemöglichkeit" haben. In jedem Fall muss laut TKG (Telekommunikationsgesetz §107) vor jedem Versand zu Werbezwecken oder an mehr als 50 Empfänger die Adressliste mit der "Robinsonliste" abgeglichen werden. (Margit Moravek*, DER STANDARD, Printausgabe, 1./2.12.2007)