"Lichter für Luca": Prozession für Misshandlungsopfer in Wien
Die Organisatorin, Lebens- und Sozialministerin Claudia Behrens, will auf Situation der Jugendämter aufmerksam machen
Redaktion
,
"Lichter für Luca", unter diesem Titel findet am kommenden Mittwoch in Wien eine Lichterprozession vom Stephansplatz zum Familienministerium statt. Organisatorin Claudia Behrens, Wiener Lebens- und Sozialberaterin mit Schwerpunkt "Kinder, Jugendliche, Eltern", will dem im November verstorbenem Buben gedenken und auf die Situation der Jugendämter aufmerksam machen. Die Initiative sei mit Bernhard Haaser, Lucas leiblichem Vater, abgesprochen: "Er freut sich sehr."
"Die Luca-Geschichte zeigt nur die Spitze des Eisbergs", sagte Behrens zur APA. "Die Jugendämter sind überfordert und haben eine schlechte Leitlinie." Vonseiten der Psychotherapie wisse man, was zu tun ist: "Es ist organisatorisch und inhaltlich nicht notwendig, dass solche katastrophalen Fälle passieren." So müsse mit den Eltern gearbeitet werden, weil hinter solchen Fällen oft ein "komplexes Familiensystem, dass auf zwei bis drei Generationen zurückgeht", stehe.
Lange Therapie
Eine solche Therapie dauere sehr lange, die Kinder müssten in dieser Zeit von dem betroffenen Menschen weggeholt werden, sagte Behrens. Unverständlich sei ihr, dass Ämter Menschen wie Lucas Vater, die Misshandlungen melden, als "Querulanten und Übertreiber abstempelt". Diese sollten im Gegensatz dazu zusammen mit den Ärzten zu einer "Helferkonferenz" einbezogen werden.
Die Prozession beginnt am Mittwoch um 17.00 Uhr, mit einem Lied, einer Ansprache sowie einer Gedenkminute am Stephansplatz. Danach bewegt sich das Lichtermeer über die Wollzeile und Ring zum Ministerium. Behrens rechnet mit 100 bis 150 Teilnehmern. Morgen werde um die Genehmigung für "Lichter für Luca" bei der Polizei angesucht. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.