Der US-Softwarekonzern Microsoft hat am Dienstag den Obersten Gerichtshof der USA ersucht, die Berufung seines schwebenden Kartellverfahrens einem Berufungsgericht zu überlassen. Microsoft führte zur Begründung seines Antrags aus: "Die Vorteile einer umfassenden Entscheidung durch das Berufungsgericht überwiegen bei weitem einem etwaigen Zeitgewinn, der durch eine Entscheidung im Schnellverfahren vor dem Obersten Gerichtshof erreicht würde". Microsoft reaierte mit ihrem Antrag auf die Forderung des US-Justizministeriums von voriger Woche, den Fall wegen der Wichtigkeit für die US-Wirtschaft ohne Einschaltung eines Berufungsgerichts beim Obersten Gericht zu entscheiden. Microsoft war im April für schuldig befunden worden, seine Marktmacht beim Betriebssystem Windows missbraucht zu haben, um damit den Vetrieb seines Internet-Browsers Explorer zu fördern. US-Bezirksrichter Penfield Jackson hatte daraufhin die Zerschlagung des Konzerns in zwei Unternehmen angeordnet, wogegen Microsoft Berufung eingelegt hatte. Der Bezirksrichter hatte die Berufung direkt an das oberste Gericht weitergeleitet. Microsoft hatte die Prüfung vor einem Berufungsgericht verlangt. Sollte der Oberste Gerichtshof den Fall behandeln, wird mit einer Entscheidung bereits im kommenden Jahr gerechnet. Diese Vorgehensweise, die eine zügige Lösung des Falles in Aussicht stellt, wird von der Klägerin, der US-Regierung favorisiert. (red/APA/Reuters)