Gesellschaft
Wer wo (nicht) rauchen darf
Am Arbeitsplatz, in öffentlichen Räumen, in ÖBB-Zügen und in ausgewählten Lokalen
Rauchen ist und bleibt in Österreich ab 16 Jahren erlaubt. Nachdem sich SPÖ und ÖVP trotz monatelangen Verhandlungen nicht über Rauchbestimmungen in Lokalen einigen konnten, bleibt alles beim alten: Wirte können entscheiden, ob sie Nichtraucher-, Raucher- oder gemischte Lokale führen. Die Regierung hat angekündigt, bis Mitte 2008 einen neuen Anlauf für eine Tabakgesetz-Novelle zu unternehmen. Am Arbeitsplatz, in öffentlichen Räumen sowie in Schulen und Kindergärten gilt hingegen strenger Nichtraucherschutz. Raucherzimmer sind nur gestattet, wenn Schadstoffe nicht in andere Bereiche gelangen können. In Schulen sind Raucherkammern verboten. Auch in Sanitäts- und Umkleideräumen am Arbeitsplatz darf man sich keine anzünden. Wer in Zügen der ÖBB in vollen Zügen dem Nikotin frönt, riskiert ebenfalls 100 Euro Verwaltungsstrafe. (simo, DER STANDARD Printausgabe, 5.12.2007)