Wien - Von allen Parteien begrüßt wurden am Dienstagabend im Nationalrat die Änderung in der Gewerbeordnung, mit der das "Komatrinken" bekämpft werden soll - nämlich die Verpflichtung der Wirte, künftig das Alter der Gäste per Ausweiskontrolle festzustellen. Da die Novelle zur Gewerbeordnung aber auch andere Bestimmungen enthielt, stimmten FPÖ und BZÖ dagegen.

Die Ausweispflicht für Jugendliche, die in Gaststätten Alkohol konsumieren wollen, wurde von allen - zumindest prinzipiell - für gut befunden. FPÖ-Abg. Lutz Weinziger kritisierte aber, dass die Verantwortung den "kleinen Wirten" übergeben werde - und nicht den Zuständigen, nämlich den Erziehungsberechtigten.

Altersgrenze

Bartenstein forderte alle Länder auf, für hochprozentige Getränke eine Altersgrenze von 18 Jahren - anstelle der in vier Ländern geltenden 16 - einzuführen. ÖVP-Abg. Ridi Steibl plädierte für ein einheitliches Jugendschutzgesetz. ´SPÖ-Abg. Peter Marizzi erinnerte daran, dass auch Maßnahmen wie der Abbau der Jugendarbeitslosigkeit nötig seien. Auch die Grüne Abg. Michaela Sburny und BZÖ-Abg. Veit Schalle forderten weitere Schritte.

Ein wenig kam auch der viel diskutierte Besuch des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider (B) bei einer 99-Cent-Party in einer Diskothek in Spittal/Drau zur Sprache. Die ÖVP-Abg. Ridi Steibl und Gabriel Obernosterer mahnten die "Vorbildwirkung der Politiker" ein.

Die Kritik von FPÖ und BZÖ betraf vor allem die Anpassung der Berufsgesetze der Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter und Ziviltechniker an die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Berufsbezeichnungen müssen künftig in der Amtssprache des Niederlassungsstaates geführt werden und der Dienstleistungsempfänger informiert werden. Bei nicht gleichwertiger Berufsqualifikation sind Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgänge vorgesehen.

Das sei Inländer-Diskriminierung, befand FPÖ-Abg. Wolfgang Zanger. Und BZÖ-Abg. Veit Schalle befürchtet, dass der Schwarzarbeit Vorschub geleistet wird. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) wies die Kritik zurück - und meinte, es werde sich wohl um sehr wenige Einzelfälle handeln.

In der Novelle sind noch einige weitere Punkte enthalten - nämlich die Schaffung eines Gütesiegels "Meisterbetrieb", eine Vermögensschadens-Haftpflicht für Immobilientreuhänder sowie die Umsetzung der Geldwäscherichtlinie im Gewerbebereich. (APA)