Bregenz - Ein 73-Jähriger aus Vorarlberg ist am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer zweijährigen bedingten Haftstrafe verurteilt worden, weil er sich an seinem 13-jährigen Enkelsohn mehrfach sexuell vergangen haben soll. Der Mann bestritt die Vorwürfe, wurde aber wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Anklage hat der Pensionist seinen damals 13-jährigen Enkel bei Besuchen immer wieder im Genitalbereich angefasst. Der 73-Jährige sprach laut Angaben des ORF Radios Vorarlberg vor Gericht von einer Intrige, sein Enkel wolle ihm "eines auswischen", weil er ihm einmal kein Taschengeld gegeben habe. Ein Gutachten bescheinigte dem Buben aber eine hohe Glaubwürdigkeit. Die Richter folgten dieser Expertise.

Das Gericht verurteilte den Pensionisten zu zwei Jahren bedingter Haft und einer Teilschmerzensgeld-Zahlung in Höhe von 3.000 Euro. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (APA)