BZÖ-Obmann Peter Westenthaler, der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz, der stellvertretende orange Klubobmann Herbert Scheibner, der Kärntner Landesrat Uwe Scheuch und der stellvertretende Tiroler Bündnisobmann Klaus Wittauer brachten daraufhin eine Klage wegen übler Nachrede ein und verlangten für die erlittene Kränkung eine Entschädigung.
Ex-Finanzminister frei gesprochen
Nun sprach Richterin Brigitte Zeilinger den früheren Finanzminister frei. Das inkriminierte Zitat hätte mit Ausnahme von Westenthaler keinen der Kläger direkt betroffen, stellte sie fest. Androsch selbst hätte betont, das Statement im Hinblick auf die sogenannte Prügelaffäre - Westenthalers Leibwächter hatte den Sprecher der damaligen, unmittelbar vor den Wahlen aus dem BZÖ ausgetretenen Justizministerin Karin Gastinger attackiert - abgegeben zu haben.
Westenthaler wiederum müsse sich zurechnen lassen, einen rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilten Mann zu seinem persönlichen Leibwächter gemacht zu haben. Insofern sei die gegenständliche Passage nicht ehrenrührig, zumal Politiker mehr an Kritik hinnehmen müssten als der Durchschnittsbürger, erläuterte Zeilinger nach der Verhandlung.