Das könnte sich nun ändern. Denn am Donnerstag soll der Bundestag eine Verschärfung des Sexualstrafrechts für Jugendliche beschließen. "Wer eine Person unter 18 Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder vornehmen lässt" - dem droht nach der Reform des Paragrafen 182 des Strafgesetzbuches bis zu fünf Jahre Haft. Neu ist, dass bestimmte sexuelle Handlungen (Sex gegen Geld oder Sachleistung) nun bei allen Minderjährigen unter Strafe gestellt werden. Bisher war das nur der Fall, wenn der Täter mindestens 18 und das Opfer jünger als 16 Jahre alt war.
Einige Opposition
Einig wie sonst selten protestiert die Opposition. Das Gesetz verlasse die Balance "zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz vor sexuellem Missbrauch", kritisiert Jörg van Essen (FDP). Und Wolfgang Neskovic von der Linkspartei sieht "bisher legales Werbungsverhalten unter Teenagern kriminalisiert".