Seit die EU-Gleichstellungsrichtlinie in Kraft getreten ist, zahlen Frauen bei neu abgeschlossenen Krankenversicherungen nicht mehr drauf, sondern weniger Prämie. Ein Umstieg vom alten ins neue System rechnet sich aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

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Wien – Die Anfang Dezember erfolgte Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichstellung von Männern und Frauen "beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen" hat in der privaten Krankenversicherung erfreuliche Konsequenzen für Frauen. Denn: Die Zeiten, in denen allein Frauen das sogenannte "Schwangerschafts- und Mutterschaftsrisiko" tragen mussten, sind damit zumindest bei den Versicherungsprämien vorbei. Frauen zwischen 20 und 50 zahlen bei Neuabschluss einer Krankenversicherung nun deutlich weniger, Männer spürbar mehr. Ein Beispiel: Die Monatsprämie für die Krankenhauskostenversicherung der Allianz wurde für einen 25-jährigen Mann um ein Drittel teurer. Statt 62 Euro sind nun 82 Euro Prämie fällig. Eine gleichaltrige Frau zahlt hingegen nur mehr 91 statt 111 Euro, also um 17 Prozent weniger. Je höher das Alter, desto geringer werden Ersparnis – und Verteuerung.

Abgesehen vom Schwangerschaftsrisko, das nun auf beide Geschlechter gleichermaßen verteilt werden muss, dürfen die Assekuranzen aber weiterhin Prämien und Tarife geschlechtsspezifisch kalkulieren, wenn der Unterschied durch versicherungsmathematische Grundlagen belegt werden kann. Das erklärt auch, weshalb die Prämien der Krankenversicherungen für Frauen nach wie vor etwas teurer sind als jene für Männer. Denn Frauen werden laut Statistik älter und gehen auch öfter zum Arzt.

Ob sich für sie ein Umstieg vom alten ins neue Prämiensystem lohnt, ist laut Hemma Massera vom Versicherungsmakler Greco nur im Einzelfall zu beantworten. Denn die Versicherer machen es Umsteigewilligen nicht leicht, meint die Leiterin der Greco Risikotechnik Life. "Den großen Ansturm aller Frauen auf die neuen Tarife versucht man abzuwehren", so Massera. Als Barriere fungiere dabei z.B. eine erneute Gesundheitsprüfung, denn ein Wechsel zum Unisex-Tarif werde wie ein Neuabschluss behandelt.

Neue Leistungen

"Einige Versicherungen haben die neuen Tarife auch zum Anlass genommen, die Produkte zu verändern und zu verbessern", sagt Massera, "damit kann man den Kunden dann halt auch leichter erklären, warum nochmals eine Gesundheitsprüfung nötig ist."

Das bestätigt auch die Uniqa-Versicherung. "Bei den neuen Tarifen wurden auch einige Leistungsverbesserungen eingeführt, zum Beispiel das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung und Hospiz", erklärt Uniqa-Vorstandsmitglied Peter Eichler. Die mit der Schwangerschaft verbundenen Kosten seien zu exakt gleichen Teilen auf Frauen und Männer aufgeteilt worden, so dass sich insgesamt keine Verteuerung ergebe. "Das zeigt sich beim Vergleich der Prämien von Paaren", so Eichler.

"Für jemanden, der versichert ist, aber nie krank war, könnte es durchaus attraktiv sein, zu den neuen Tarifen zu wechseln", meint Massera.

Nutznießerinnen der neuen Prämien könnten junge Frauen sein, die sich weiterhin bester Gesundheit erfreuen und deren Vertragsabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, gesteht auch der Leiter der Generali-Krankenversicherungssparte, Stefan Hartmann, ein. Laut Gesetz dürfe sich eine Versicherung dem Kundenwunsch nach einer neuen Tarifgeneration auch nicht verschließen. "Wenn Kundinnen einen Tarifwechsel wollen, werden wir das großzügig behandeln, aber wir werden Tarifwechsel nicht offensiv betreiben", sagt Hartmann.

Keine Ersparnis wird es laut Massera für Frauen geben, die über Familien- oder Partnertarife versichert sind, denn in diesen Fällen müssen alle Versicherten einen neuen Vetrag abschließen, womit Prämienreduktionen unwahrscheinlich werden.

Weiters wichtig: Eine wechselwillige Kundin behält ihre bereits gebildeten Altersrückstellungen, wenn sie sich wieder beim selben Anbieter versichert. Das sollte sich vor allem bei älteren Versicherungsnehmerinnen positiv bei der Neueinstiegsprämie bemerkbar machen, erläutert die Versicherungsexpertin Massera.

Für jeden Wechsel oder Neuabschluss gilt: die persönlichen Bedürfnisse klären und nicht nur die Prämien, sondern vor allem auch den Leistungsumfang der Versicherungsprodukte vergleichen. (Gabriele Kolar, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13.12.2007)