Bern/Hamburg - Das Schweizer Regierungssystem gilt als
demokratischer Sonderfall. Die Verfassung der Eidgenossenschaft kennt
kein Staatsoberhaupt, mit Referenden und Volksinitiativen gibt es ein
starkes Element direkter Demokratie, und die Regierung funktioniert
nach dem Kollegialprinzip. Die in der Schweiz Bundesrat genannte
Regierung setzt sich aus sieben Mitgliedern (Bundesräten) zusammen.
Die Regierung in Bern wird für vier Jahre vom Parlament gewählt.
Bundesratsmitglieder sind verpflichtet, ihre Entscheidungen in
Überstimmung (Konkordanz) zu fällen. Diese Interessenvermittlung auf
höchster Ebene funktioniert bereits seit 1959 nach der sogenannten
Zauberformel. Danach stellen im Interesse stabiler politischer
Verhältnisse Sozialdemokraten (SP), Christdemokraten (CVP),
Freisinnig-Demokratische-Partei (FDP) und die national-konservative
Schweizerische Volkspartei (SVP) Minister (Bundesräte) in der
Regierungskoalition - unabhängig vom Wahlergebnis.
Die vier großen Parteien repräsentieren eine Drei-Viertel-
Mehrheit. Nach Wahlen können die Ämter der Regierungsmitglieder neu
verteilt werden. Es gibt keine Abwahl und kein Misstrauensvotum, mit
dem das Parlament die komplette Regierung oder einzelne Bundesräte
zum Rücktritt zwingen könnte. In der Schweiz kommt es aber vor, dass
das Parlament einer Regierungsvorlage nicht folgt oder das einzelne
Parteien der Regierungskoalition als "Opposition auf Zeit" einem
Gesetz die Zustimmung verweigern. (APA)