Wien - Für Aufregung hat am Donnerstag die Meldung aus der Tiroler Krankenkasse gesorgt, wonach die Gebietskrankenkassen jene Beträge zurückfordern können, die ihnen durch illegale Pflege entgangen sei. Dass dadurch Kosten von mehreren 10.000 Euro entstehen könnten, will der Seniorenrat nicht hinnehmen und verlangt vom Gesetzgeber eine Regelung, damit die Kassen die Beträge nicht fünf Jahre rückwirkend einfordern können.

Bei einem Monatslohn von 1.000 Euro brutto könnte eine Rückforderung für fünf Jahre 28.000 Euro ausmachen, hatte Erich Mader von der Tiroler Gebietskrankenkasse im ORF-Radio erklärt. Die sogenannte Amnestieregelung, die noch bis Jahresende gilt, schützt ja lediglich vor Verwaltungsstrafen, die grundsätzliche Sozialversicherungspflicht wird dadurch aber nicht aufgehoben. Mader erklärte, man habe zu erheben, wann diese Tätigkeit begonnen, wann sie geendet hat, welche Beiträge zu entrichten sind. "Dann versichern wir den Dienstnehmer nach und schreiben dem Dienstgeber die Beiträge dafür vor".

Schwerpunkt setzen

Kritisch werden könnte die Situation mit Auslaufen der Amnestie, sollten sich dann sich die im Raum stehenden Zahlen von mehreren tausend illegalen Pflegern und Beschäftigten ab Jänner durch Anmeldungen bestätigen: "Ich kann nicht ausschließen, dass irgendwann einmal ein Pfleger oder auch wir selbst sagen, ja Moment, wenn es da so viel Schwarzarbeit gibt, dann werden wir dort einen Schwerpunkt setzen müssen", so Mader.

Andreas Khol vom ÖVP-Seniorenbund zeigte sich darüber "empört". Sein Gegenüber, Karl Blecha vom SPÖ-Pensionistenverband, betonte, mit dieser Drohung werde die Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause "lächerlich" gemacht. Beide unterstrichen neuerlich, dass der Seniorenrat geschlossen für eine Verlängerung der Amnestie eintrete, damit das neue Gesetz entsprechend umgesetzt werden könne. Blecha glaubt nicht mehr daran. Er verlangt nun vom Parlament, dass dieses zumindest die Krankenkassen von ihrer Verpflichtung entbindet, fünf Jahre zurück Regressforderungen zu stellen. Khol geht hingegen davon aus, dass der Nationalrat im Jänner bezüglich Amnestie doch noch aktiv wird.

Das Gesetz zur Legalisierung der 24-Stunden-Pflege im privaten Bereich wird von Blecha und Khol als "in Ordnung" bezeichnet. Es sei jedoch nicht genügend Zeit, alle Hindernisse für die Legalisierung zu beseitigen. Die Seniorenvertreter appellierten an alle Bundesländer, nur Ermahnungen und noch keine Strafen auszusprechen. Außerdem soll überall - wie in Niederösterreich und Vorarlberg - die Vermögensgrenze gekippt und 500 Euro Förderung bei selbstständigen Betreuern bzw. 1.000 Euro bei unselbstständigen gewährt werden.

Koalitions-Geplänkel

Nicht fehlen durfte das übliche Koalitions-Geplänkel: SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina sah die Qualität des Pflegemodells bestätigt - und zwar durch die Leiterin des ÖVP-Pflegearbeitskreises Waltraud Klasnic. Diese habe mit einer Berechnung des Finanzministeriums, welche aufzeige, dass die Mehrkosten bei selbstständiger Pflege lediglich bei 27,50 Euro liegen, für das Modell geworben, so Kalina. Ein "weiterer Beleg dafür, dass die offizielle ÖVP wider besseres Wissen das Pflegemodell miesmacht", so der Bundesgeschäftsführer. Der Konter der ÖVP: Klasnic lobe lediglich die steuerliche Absetzbarkeit der Pflegekosten und diese werde von Finanzminister Wilhelm Molterer ermöglicht, erklärte ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl. (APA)