Auch im Winter 2007/08 bieten die Bundesländer für sozial Bedürftige Zuschüsse zu den Heizkosten an. Anspruchsberechtigt sind in der Regel AusgleichszulagenbezieherInnen, MindestpensionistInnen, beim AMS gemeldete Arbeitslose sowie sonstige Einkommens- bzw. KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Etwa 166.000 Österreicher haben im vergangenen Jahr einen Heizkostenzuschuss erhalten. Im Folgenden ein Überblick über die Regelungen in den Bundesländern:

In Wien gibt es wie schon im Vorjahr einen Heizkostenzuschuss von 100 Euro. Anspruch haben alle in Wien wohnhaften und auch gemeldeten BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pension, Kinderbetreuungsgeld und Sozialhilfe, deren Haushaltseinkommen die jeweiligen ASVG-Richtsätze nicht überschreiten. Es gelten folgende Einkommensobergrenzen: Einzelpersonenhaushalt 690 Euro netto, Zweipersonenhaushalte 1037,12 Euro netto, Zuschlag pro Kind 72,32 Euro netto.
Anträge liegen in den Bürgerdienststellen, der Stadtinformation im Rathaus, beim Arbeitsmarktservice, in den Pensionistenklubs des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser, in den Gesundheits- und Sozialzentren des Fonds Soziales Wien und in den Sozialzentren und -referaten der Magistratsabteilung 40 auf. Die Anträge können bis spätestens 31. Jänner 2008 abgegeben werden. Dem ausgefüllten Antrag ist ein aktueller Einkommensnachweis (Beleg über die aktuelle Pension, das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe, das Kinderbetreuungsgeld etc.) in Kopie beizulegen. Die Anträge können an die Magistratsabteilung 40 (Referat Heizkostenzuschuss, Thomas Klestil Platz 8, 1030 Wien) gesendet werden oder auch persönlich (U3-Station Erdberg) an den Ausgabestellen an der gleichen Adresse abgegeben werden (Informationen).

Ebenfalls 100 Euro beträgt die Höhe des Heizkostenzuschusses in Niederösterreich. Anträge können auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. April 2008 gestellt werden (Informationen).

Das Burgenland hob seinen Heizkostenzuschuss von 70 auf 71,47 Euro an. Um anspruchsberechtigt zu sein, dürfen allein stehende Personen nicht mehr als 690,06 Euro monatlich zur Verfügung haben, Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften 1.037,13 Euro, pro Kind zusätzlich 72,32 Euro. Anträge liegen auf den Gemeindeämtern auf und können bis 29. Februar 2008 abgegeben werden (Informationen).

In Oberösterreich beträgt der Zuschuss einmalig 174 Euro, das ist eine Steigerung um zwölf Euro oder 7,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ausbezahlt wird der Zuschuss an als "sozial bedürftig" eingestufte Personen. Dafür gibt es genau definierte, an den Ausgleichszulagenrichtsätzen - Alleinstehende 747 Euro, Ehepaare/Lebensgemeinschaften 1.120 Euro und je Kind 107,36 Euro - orientierte Kriterien. Weiters gibt es eine Einschleifregelung, nach der Personen, deren Einkommen bis zu 50 Euro über den Richtsätzen liegen, Anspruch auf den halbierten Zuschuss haben (Informationen).

Ganz ähnlich ist die Lage in Kärnten, auch hier gibt es – sozial gestaffelt – Heizkostenzuschüsse von 168 Euro bzw. 96 Euro. Anträge können beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/Magistrat bis 31. März 2008 gestellt werden. (Informationen).

In Salzburg gibt es wieder den "Heizscheck", ausbezahlt werden an sozial Bedürftige 130 Euro für Ölheizungen bzw. 70 Euro für andere Heizsysteme. Anträge können bis 31. Juli 2008 beim Magistrat Salzburg, dem Bürgerservice und den Gemeindeämtern eingebracht werden, beizulegen ist eine Rechnung über die Heizkosten. (Informationen).

In der Steiermark wurde der Heizkostenzuschuss zu einer Betriebskostentangente der Wohnbeihilfe ausgebaut, wodurch sich die Unterstützung für Anspruchsberechtigte vervielfachen dürfte. Nur für jene Personen, die keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe haben – zum Beispiel, weil sie keinen Mietvertrag vorweisen können - wird der "alte" Heizkostenzuschuss weiter ausgezahlt. Er beträgt - wie im Vorjahr - 120 Euro für Ölheizungen und 60 Euro für alle anderen Heizungen. Der Heizkostenzuschuss werde aber an mehr Personen vergeben, weil die Einkommensgrenze von 805 auf 847 Euro angehoben wurde (Informationen).

In Tirol wurden die Mittel für die "Brennmittelaktion" des Hilfswerks heuer erhöht. Es werden 120 Euro pro Person ausbezahlt, Stichtag für die Antragstellung war allerdings schon der 30. September 2007. Manche Gemeinden bieten darüber hinaus eigene Zuschüsse an. Informationen).

Unverändert gegenüber dem Vorjahr, allerdings ohnehin bundesweit am höchsten ist der Heizkostenzuschuss in Vorarlberg . Hier gibt es 208 Euro, Anträge können noch bis 1. Februar 2008 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt eingebracht werden ( Informationen ). (red)