Preisabsprachen können teuer werden: Fünf Aufzug- und Fahrtreppenhersteller müssen dafür in Österreich mit einem satten Strafgeld büßen.

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Wien – Nach EU-Rekordstrafen in Höhe von 992,3 Millionen Euro im Februar hat am Freitag auch das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht fünf Aufzugs- und Fahrtreppenunternehmen wegen Wettbewerbsverstößen zu saftigen Geldbußen verurteilt. Die Unternehmen hätten mehrere Jahre lang geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige sensible Marktinformationen getroffen, begründete das Gericht die mit 75,4 Millionen Euro bisher höchste in Österreich verhängte Geldstrafe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Schindler und Kone erwägen Rekurs

Die höchste Strafe im "Liftkartell"-Prozess hat laut Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) der Schweizer Aufzugsbauer Schindler ausgefasst, der mit 25 Mio. zur Kasse gebeten wird. Gegen Kone (Finnland) wurde eine Strafe von 22,5 Mio. Euro verhängt. Otis (USA) muss 18,2 Mio. Euro Strafe zahlen, die zur Schindler-Gruppe gehörende Firma Haushahn 6 Mio. Euro und die ebenfalls zur Schindler-Gruppe gehörende Firma Doppelmayr 3,7 Mio. Euro.

Die Schindler-Gruppe erwägt einen Rekurs gegen die Entscheidung, ebenso die Österreich-Tochter des finnischen Aufzugsherstellers Kone. Man werde nach Erhalt die Begründung des Kartellgerichts "sorgfältig prüfen und danach entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen", teilte das Unternehmen am Freitagabend mit.

"Äußerst schädliche" Absprachen

Das Verfahren war nach monatelangen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht eingeleitet worden. Die Absprachen hätten wesentliche Teile der Geschäftstätigkeit der Unternehmen betroffen, und zwar das Geschäft für Neuerrichtung sowie Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen. Derartige Absprachen seien sowohl für die Volkswirtschaft als auch für die Verbraucher äußerst schädlich, heißt es in der BWB-Mitteilung.

Gleichzeitig war das Verfahren der erste österreichische Kronzeugenfall. ThyssenKrupp hatte dabei vor der BWB ausgesagt, wofür dem deutschen Unternehmen Straffreiheit gewährt wurde. Als zweiter Kronzeuge sagte Otis aus, wofür eine Strafminderung von 50 Prozent zugestanden wurde. Beim EU-Kartellverfahren war die Strafe für ThyssenKrupp um 50 Prozent auf 479,7 Mio. Euro erhöht worden, da das Unternehmen ein "Wiederholungstäter" sei und bereits für die Teilnahme an Edelstahlkartellen verurteilt worden war.

AK rät zu Neuverhandlungen

Nach der Verhängung der Rekord-Kartellstrafe empfiehlt die Arbeiterkammer nun Mietern und Wohnungseigentümern, von ihren Vermietern und Hausverwaltungen die Neuverhandlung der Wartungsverträge für die Liftanlagen zu verlangen. Auf ihrer Webseite bietet die AK dafür einen Musterbrief an. Allerdings könne erst, wenn das Urteil rechtskräftig sei, geklärt werden, ob Konsumenten über ihre Hausverwaltungen und Hauseigentümer Geld von Aufzugsfirmen zurückverlangen könnten. (APA, red, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15./16.12.2007)