Grundbuch-Adresse
15 Monate später musste ein in der Zwischenzeit bereits "weit fortgeschrittenes Krebsleiden" diagnostiziert werden. Die offenbar tragische Verkettung von Zufällen: Der Patient ist selbst Arzt. Er hat sich ein Haus gebaut. Als er zum ersten Mal im Spital war, hatte er ganz korrekt die Grundbuch-Adresse seines neuen Hauses angegeben. Bei einer ihm verordneten Untersuchung mittels Magnetresonanz und einer Darmspiegelung wurde ein Polyp entdeckt und abgetragen. Die Gewebeuntersuchung hätte auf ein Karzinom hingedeutet. Also wollte das Spital den Patienten benachrichtigen.
In der Zwischenzeit allerdings hatte die Gemeinde, in der der Mann wohnt, für das neu gebaute Haus eine Postadresse vergeben. Da diese nun plötzlich anders als die ursprüngliche Grundbuchadresse war, sei der Brief nie angekommen. Es gebe also kein Verschulden des Spitals, hatte ein Sprecher der WGKK bei Bekanntwerden der Angelegenheit erklärt. Warum der Mediziner nicht eventuell nachgefragt habe, wo denn sein Befund bleibe, war zunächst ungeklärt geblieben.
Kein Schuldeingeständnis