Korneuburg - Lebenslang bzw. 20 Jahre Haft lautete das Urteil gegen zwei des Mordes an einer 44-jährigen Bekannten angeklagte Weinviertler am Landesgericht Korneuburg. Die Geschworenen kamen am Montag nach eineinhalb Stunden Beratung zu einstimmigen Schuldsprüchen. Der 49-jährige Mittäter nahm das Urteil an, jenes gegen den 36-jährigen Erstangeklagten ist nicht rechtskräftig.

Die arbeitslosen Notstandsbezieher hatten das Verbrechen eingestanden. Sie hatten die Frau am 7. Mai mehrmals mit einem Baseballschläger geschlagen, von einer Brücke in Glaubendorf (Bezirk Hollabrunn) in die Schmida geworfen und mit einer zwei Meter langen Latte nochmals auf die Sterbende eingeschlagen, als diese sich mit letzter Kraft aus dem Wasser retten wollte.

Unmittelbare Todesursache war Ertrinken. Motiv für die Tat waren die Risikoablebensversicherungen in Höhe von 200.000 Euro, die die als gutgläubig beschriebene Frau zu Gunsten des 36-Jährigen, auf dessen Bauernhof sie aushalf, abgeschlossen hatte. Dem 49-Jährigen waren 3.000 bis 4.000 Euro für seine Mitwirkung versprochen worden. Dem psychiatrischen Gutachten zufolge lag bei den Angeklagten keine psychische Störung und keine Voraussetzung für eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug vor.

"Unvorstellbar brutal"

Staatsanwältin Daniela Kainz hatte in ihrem Schlussvortrag unter Hinweis auf die unvorstellbar brutale und schrecklich lange Tatbegehung die Höchststrafe gefordert. Der - Wochen zuvor in Gesprächen verabredete - Mord an der gutmütigen und hilfsbereiten, quasi als "Familienmitglied" am Hof des 36-Jährigen lebenden Frau sei aus reiner Habgier geschehen. Die Geständnisse seien nicht reumütig, sondern aufgrund der erdrückenden Beweislage erfolgt.

Die Verteidiger beschönigten die Tat nicht, führten aber zum besseren Verständnis ihrer Mandanten die ärmlichen Verhältnisse und das triste Milieu an. Richter Gernot Braitenberg-Zennenberg begründete das Strafausmaß u.a. mit der gezeigten Brutalität, mildernd wirkte sich für den 49-Jährigen dessen untergeordnete Rolle aus. (APA)