EX-IKB-Vorstände im Rampenlicht
Da so knapp vor Weihnachten die Unternehmensmeldungen wenig brisant waren, sollte man sich auch einmal einem besinnlichen Thema widmen. Die in Deutschland losgetretene Debatte um völlig überzogene Managergehälter und deren Nichthaften bei Pleiten Pech und Pannen bekam nun das Sahnehäubchen aufgesetzt. Obwohl niemand weiß in welcher Form, die durch Missmanagement nahezu in den Konkurs getriebene IKB Deutsche Industriebank, weitergeführt, gerettet oder verkauft werden kann, kassieren die bereits gefeuerten Ex-Vorstände neben ihren bis Jahresfrist laufenden Salären auch noch eine Erfolgsprämie für das im März zu Ende gegangenen Geschäftsjahres.
Die Wut der Allgemeinheit ist verständlich wenn man in Betracht zieht, mit welcher Ohnmacht sie mit ansehen muss, dass für dieses Fehlverhalten der Ex-Vorstände zwar hunderte Arbeitsplätze gefährdet sind, hunderte Millionen Euro an Aktienwert für Anleger und Investoren vernichtet wurden und die Steuerzahler mit mehreren Milliarden Euro dafür bezahlen müssen, während die Ex-Vorstände weder Salär und Boni verlieren, noch durch einen möglichen Selbstbehalt bei Missmanagement belangt werden können und alle Kontrollmechanismen des Finanzmarktsystems versagt haben. Pikantes Detail am Rande ist dass ausgerechnet, die dem Bundesfinanzministerium unterstellte staatliche KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit fast 40% Hauptaktionär der IKB ist. Nun könnte man sich auch die Frage stellen ob nicht die Aufsichtsräte ihre Kontrollfunktion vernachlässigt haben, da entgegen der Empfehlung der Regierungskommission für gute Unternehmensführung (Corporate Governance) eine Management-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die die Ex-Vorstände vor Schadensansprüchen schützt.
Dies wird erst nach einer genauen Überprüfung der jeweiligen Beschlüsse möglich sein. Hier sollte in Zukunft sowohl die Politik als auch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gefordert sein die politischen Rahmenbedingen und Richtlinien zu setzen und zu kontrollieren, um weitere Beschädigungen des Finanzplatzes zu vermeiden und das Anlegervertrauen nicht zu verlieren. Ob sich jedoch genau die selben Politiker dabei in der Pflicht sehen, dieses System zu Verändern, während sie neben ihrem Bundestagsmandat selbst noch weitere Aufsichtsratsposten bekleiden, bleibt jedoch fraglich.