Der Verfassungsgerichtshof hat im Frühjahr die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben. Regelt die Regierung diese Steuern bis 31. Juli 2008 nicht neu, fallen sie endgültig. Damit würde auch der "Sondersteuersatz Schenkungssteuer" (fünf Prozent) fallen, der beim Einbringen von Vermögen in Stiftungen bezahlt werden muss. Diesen Steuersatz will die Regierung aber beibehalten, wodurch ein Zusatzvorteil von Stiftungen wegfällt.

Erträge, die in einer Stiftung erwirtschaftet werden, sind steuerfrei, wenn sie Ausschüttungen aus Unternehmen sind. 12,5 Prozent Zwischensteuer muss für Bankeinkünfte aller Art berappt werden. 25 Prozent Körperschaftssteuer fallen an bei Erträgen aus Immobilien, etwa Mieteinnahmen.

Wird Vermögen aus der Stiftung genommen, kostet das 25 Prozent Kapitalertragssteuer, die aber mit der Zwischensteuer gegengerechnet werden kann. (bpf, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.12.2007)