Bern - Den Verkauf einer Keilschrifttafel aus dem Irak haben das Schweizerische Bundesamt für Kultur (BAK) und die Bundespolizei (fedpol) gestoppt. Gegen den Verkäufer wurde Strafanzeige erstattet und die Tafel beschlagnahmt, wie das BAK am Dienstag mitteilte. Die schätzungsweise 4.000 Jahre alte mesopotamische Keilschrifttafel entstamme vermutlich aus einer Raubgrabung und sei "mit größter Wahrscheinlichkeit" illegal aus dem Irak ausgeführt worden, schrieb das BAK.

Diese Keilschrifttafeln werden vom Internationalen Museumsrat (ICOM) auf der Roten Liste der besonders gefährdeten irakischen Kulturgüter geführt. Der Handel mit irakischen Kulturgütern, die nach 1990 ausgeführt worden sind, ist in der Schweiz verboten. Das BAK hat daher gegen den in Zürich wohnhaften Verkäufer Strafanzeige eingereicht. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Geldstrafe bis 500.000 Franken (rund 300.000 Euro) oder eine Freiheitsstrafe.

Verhindert hat das BAK den Internet-Verkauf in Zusammenarbeit mit der Auktionsplattform eBay, der Kantonspolizei Zürich und den Bundesbehörden. Diese Koordination sei eine Premiere, schrieb das BAK. Entdeckt wurde die illegale Auktion von renommierten Spezialisten für irakisches Kulturgut. (APA/sda)