Die 1945 erlassenen, insgesamt über 140 Dekrete des damaligen tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Benes dienten dazu, nach dem Ende des Krieges das öffentliche Leben in der wieder errichteten Tschechoslowakei neu zu regeln. Brisant sind nur einzelne davon: Mit Dekret Nr. 12 wurde das landwirtschaftliche Eigentum von Deutschen und Ungarn sowie allgemein von "Verrätern und Feinden des tschechischen und slowakischen Volkes" konfisziert und auf Tschechen und Slowaken aufgeteilt. Mit Dekret Nr. 33 wurde Deutschen und Ungarn die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verweigert, wenn sie nicht nachweislich Antifaschisten gewesen waren. Nach slowakischer wie tschechischer Auffassung handelt es sich dabei insofern nicht um die Unterstellung einer Kollektivschuld, als ausdrücklich die Möglichkeit einer so genannten "Exkulpation" festgehalten wurde. Allerdings wurde die nach modernem Rechtsverständnis selbstverständliche Unschuldsvermutung dahingehend umgedreht, dass die Deutschen und Ungarn nachweisen mussten, nicht mit den Nazis kollaboriert zu haben. (tha/D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 25.8.2000)