Europa
Avnoj
Der "Antifaschistische Rat der Volksbefreiung Jugoslawiens" ("Avnoj") beschloss am 21. November 1944 in Jajce
Bestimmungen, die sich gegen deutschsprachige Volksgruppen und Nazikollaborateure richteten. Diese Bestimmungen
wurden so zur Basis von Enteignungen und Vertreibungen von etwa 300.000 Deutschen und Hunderttausenden
jugoslawischen Tito-Gegnern. Slowenien, als Nachfolgestaat Jugoslawiens, übernahm nach Erlangung der Unabhängigkeit
1991 die "Avnoj"-Bestimmungen.
Im selben Jahr erließ Slowenien ein so genanntes "Denationalisierungsgesetz", das sinngemäß durch die
"Avnoj"-Bestimmungen verursachtes "Unrecht beheben" sollte und Restitutionsforderungen möglich machte. Allerdings beließ
dieses Gesetz die Beweislast beim Antragsteller, der belegen muss, dass er zu Unrecht enteignet oder vertrieben wurde.
Darüber hinaus gilt nach wie vor eine - vom slowenischen Verfassungsgerichtshof 1997 konstatierte - "Kollektivschuld für
Volksdeutsche": Konkret bedeutet das, dass man als "volksdeutscher" Antragsteller "Entlastungsquellen" vorzuweisen hat,
um Anspruch auf Restitution geltend machen zu können. (dw/D
ER
S
TANDARD
, Print-Ausgabe, 25.8.2000)