Trotz vieler Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen (etwa in Österreich gegenüber den neuen Mitgliedern) gehört das Recht eines EU-Bürgers, in einem anderen EU-Staat zu arbeiten, zu den Grundfreiheiten.

Im Falle von Österreichern, die nach Litauen gehen, heißt dies, dass der Erhalt der notwendigen Bestätigungen einfach zu erhalten sind; es gibt keine Visumspflichten oder Aufenthaltsgenehmigungen. Tourismus-Fachkräfte sind besonders gesucht.

Trotzdem gestaltet sich das Prozedere einfacher, wenn ein Arbeitgeber das notwendige Formularausfüllen samt der Amtswege übernimmt.

Da alle Formulare in litauischer Sprache sind, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt beizuziehen. Auch Kontaktaufnahme mit der Österreichischen Botschaft wird empfohlen. (ruz, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22./23.12.2007)